17.03.2020 | 17:30:00 | ID: 28524 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Bienen und blütenbesuchende Insekten schützen - Pflanzenschutzmittelrückstände im Honig verhindern

Frankfurt (Oder) (agrar-PR) - Der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ruft auf, bei den startenden Pflanzenschutzmaßnahmen den Schutz der Bienen und blütenbesuchender Insekten unbedingt zu beachten. Das gilt besonders beim Pflanzenschutzmitteleinsatz in blühenden Kulturen und Unkräutern. Genauso wichtig sei es, Pflanzenschutzmittelrückstände im Honig zu verhindern. 

Mit höheren Außentemperaturen starten die ersten Pflanzenschutzmaßnahmen bei Winterkulturen und unter Umständen bei Winterzwischenfrüchten in Vorbereitung der Bestellung von Sommerkulturen. Durch den milden Winter 2019/2020 sind die meisten Winterzwischenfrüchte wie Senf und Bienenweide (Phacelia) nicht abgefroren. Sie werden in Kürze zu blühen beginnen und sind damit attraktiv für Honigbienen und andere blütenbesuchende Insekten. Mit steigenden Temperaturen fliegen Bienen aus bis zu fünf Kilometern Entfernung in diese Bestände.

Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel und ihr Einsatz

Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals, auch nicht nachts, in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Es ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand nicht getroffen werden. Das gilt auch für blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen.

Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, wie die Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind unbedingt zu beachten. 

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel – Rückstände im Honig

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Behandlung blühender Bestände mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zu Rückständen im Honig führen können, die weit oberhalb der zulässigen Rückstandshöchstmengen liegen. Damit kann der Honig nicht mehr vermarktet werden. Blühende Bestände, die mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, können von den Bienen noch mehrere Tage beflogen werden. Damit wird auch der Wirkstoff von den Bienen in den Honig eingetragen. Winterzwischenfrüchte wie Phacelia und Senf sind für Bienen hochattraktive Trachtpflanzen.

Um künftig Glyphosatrückstände im Honig zu verhindern, dürfen blühende Winterzwischenfrüchte nicht mit glyphosathaltigen Herbiziden abgespritzt werden. Diese Kulturen sind durch eine mechanische Bodenbearbeitung zu räumen. Sollte das Vorhandensein von Dauerunkräutern eine Herbizidbehandlung erforderlich machen, ist der Bestand vor der Behandlung abzuschlägeln. Das Abspritzen von blühenden Kulturbeständen mit glyphosathaltigen Mitteln entspricht nicht der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz.

Auch andere Flächen mit blühenden, als Bienentracht in Frage kommenden Pflanzen sind nicht mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Das gilt auch für Baumstreifen im Obst- und Weinbau sowie im Baumschulbereich, auf denen sich eine große Anzahl blühender Unkräuter befindet.

Eine gute Kommunikation zwischen Landwirten und Imkern hilft, Schäden vorzubeugen.
Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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