24.05.2023 | 11:48:00 | ID: 36392 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

BN-Klage: Wolfsverordnung verstößt gegen Naturschutzrecht

Nürnberg (agrar-PR) - Staatsregierung muss sich an Recht und Gesetz halten. Effektiver Herdenschutz wird durch die Verordnung vernachlässigt. Kriterien für nicht schützbare Weidegebiete müssen überarbeitet werden.
Zur Klage des BUND Naturschutz gegen die Bayerische Wolfsverordnung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner: „Die bayerische Wolfsverordnung ist kontraproduktiv, weil effektiver Herdenschutz dadurch vernachlässig wird. Der Abschuss einzelner Wölfe, die für Menschen und Weidetiere problematisch werden, wird in Zukunft nicht ausbleiben. Diese Möglichkeit geben alle bisherig gültigen Managementpläne her und dies wird vom BUND Naturschutz nicht in Frage gestellt. Der Abschuss allein, so wie es die Verordnung suggeriert, wird aber nicht helfen. Vielmehr muss der Herdenschutz massiv verstärkt werden! Wir fordern eine konkrete Umsetzung des Herdenschutzes mit rechtlicher und finanzieller Unterstützung vor Ort für die Tierhalter*innen. Mit oder ohne Wolfsabschüsse gilt: Je mehr ungeschützte Weidetiere, desto mehr Risse.“

Mergner weiter: „Wir fordern mit unserer Klage lediglich geltendes Recht ein. Wenn Markus Söder und Hubert Aiwanger uns deshalb kritisieren, dann zeigt das nur das fehlende Rechtsverständnis des Ministerpräsidenten und seines Stellvertreters und wie wenig Wertschätzung sie für eine Demokratie mit einer aktiven Zivilgesellschaft haben. Der Staatsregierung ist nämlich sehr wohl bewusst, dass die Verordnung juristisch kaum haltbar sein wird. Diese handwerklich schlecht gemachte Verordnung dient nur dazu, kurzzeitiges Lob und Wählerstimmen zu erhaschen.“

Dr. Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, die den BN vor dem Verwaltungsgerichtshof vertritt erklärt: „Die Verordnung verstößt nach unserer Ansicht massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht. Die strengen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art werden nicht nur unterlaufen, sondern es wird der weiträumige Abschuss zugelassen und zwar auch für Exemplare, die kein auffälliges Verhalten gezeigt haben. Dies lässt das geltende Recht nicht zu, der BN hat als Naturschutzverband aber gerade die Aufgabe, geltendes Recht einzufordern. Deshalb muss letztlich geklagt werden.“

Dem BN ist bewusst, dass es Weideflächen gibt, die durch ihre Topografie nicht schützbar sind. Dazu der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel: „Eine Entnahme kann nach einem Riss auf solch einer Weidefläche notwendig und hilfreich sein, um kurz- bis mittelfristig weitere Risse im betroffenen Gebiet zur reduzieren. Die Kriterien für die Nicht-Schützbarkeit müssen aber von der Staatsregierung überarbeitet und deutlich eingegrenzt werden. Wir brauchen Karten, die diese Gebiete realistisch wiedergeben. Hierzu ist eine Diskussion mit im Herdenschutz erfahrenen Praktikern und Fachleuten dringend notwendig. Aufgrund der schwierigen Zäunbarkeit müssen im Berggebiet die Voraussetzungen für eine ständige Behirtung unter anderem durch eine Förderung nach dem Beispiel der Schweiz oder Frankreichs verbessert werden.“

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Hintergrundinformation: BUND Naturschutz
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