10.08.2018 | 16:20:00 | ID: 25744 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Die Alarmstufe A der Waldbrandgefahr bleibt weiter bestehen

Wiesbaden (agrar-PR) - Das Umweltministerium bittet die Bevölkerung weiterhin um umsichtiges Verhalten in den heimischen Wäldern
Hessens Umweltministerium warnt auf Grund der sommerlichen Temperaturen auch weiterhin vor der Waldbrandgefahr. Auch wenn es in den letzten Tagen in einigen hessischen Kommunen zu Niederschlägen kam, war dies zum großen Teil nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Denn große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben.

Die Niederschläge der letzten Tage konnten die Gefahrensituation zwar lokal entspannen, haben aber nicht zu der erhofften großflächigen Entspannung geführt. Zudem sind weitere ergiebige, landesweite Niederschläge aktuell nicht in Sicht. Für das Wochenende und den Beginn der nächsten Woche wird mit einer mittleren, bis lokal hohen Waldbrandgefahr für Hessen gerechnet. Daher bleibt die zweithöchste Alarmstufe für Waldbrandgefahr, Alarmstufe A, die seit dem 24. Juli gilt, auch weiterhin aktuell.

Nach derzeitigem Stand kam es in Hessen in diesem Jahr bisher zu rund 90 Waldbränden mit einer Schadfläche von etwa 12 Hektar. Seit dem Ausrufen der Alarmstufe A am 24. Juli gab es mindestens 38 Waldbrände mit einer Schadfläche von etwa 7 Hektar

Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. 

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.



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