27.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3893 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Elbeministerkonferenz: Länder für ökologisches Zukunftsprogramm

Potsdam (agrar-PR) - Die für den Schutz der Elbe und ihres Einzugsgebiets verantwortlichen Bundesländer treffen heute zur 4. Elbe-Ministerkonferenz in Wedel (Landkreis Pinneberg) zusammen. Brandenburg wird von Umweltministerin Anita Tack vertreten. Im Vordergrund steht die Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Elbe. Außerdem befasst sich die Ministerkonferenz mit dem Stand der Umsetzung der Elbeerklärung zum vorsorgenden Hochwasserschutz aus dem Jahr 2006.

Nach Vorarbeiten, die sich über neun Jahre erstreckten, verabschieden die in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengeschlossenen zehn Bundesländer heute den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Elbe. Damit wird eine zentrale Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 eingehalten.

Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack sieht darin einen entscheidenden Schritt zu einem langfristig gesicherten, ökologischen Zukunftsprogramm für die gesamte Elbe und ihre Nebenflüsse. „Die großen Anstrengungen der Länder haben schon dazu geführt“, so Ministerin Tack, „dass der Zustand der Elbe besser geworden sind - große Anstrengungen sind aber auch weiter notwendig, um die hohen Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und einen verbesserten Hochwasserschutz zu erreichen.“

Zu den Aufgaben gehören, die Belastungen durch Phosphor und Stickstoff weiter zu verringern, Querbauwerke, die ein Hindernis für wandernde Fischarten darstellen, durchgängig zu machen und den natürlichen Zustand vieler Ufer und Wasserläufe zu erhalten oder wiederherzustellen.

Weil der Bewirtschaftungsplan für alle Bundesländer und auch für die österreichischen, polnischen und tschechischen Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe gilt, sei ein koordiniertes und erfolgsorientiertes Vorgehen von der Quelle bis zur Mündung gewährleistet.

Die Elbe-Länder kommen überein, Nährstoffeinträge zu reduzieren, insbesondere aus der Landwirtschaft. Bis 2015 soll - bezogen auf das Jahr 2006 - die Stickstofffracht der Elbe um fünf Prozent und die Phosphorfracht um sieben Prozent gesenkt werden. Das bedeutet, dass bis 2015 im gesamten deutschen Abschnitt des Flusses die Stickstofffracht um 4.000 Tonnen, die von Phosphor um 270 Tonnen verringert wird. In weiteren Schritten sollen die Nährstoffe bis 2027 um 24 Prozent verringert werden, um die Überdüngung der Nordsee zu beenden.

Ein weiterer Handlungsschwerpunkt ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfische und die Schaffung von natürlichen Laichgebieten in Nebenflüssen. Bis 2015 sollen vom Wehr Geesthacht bis in die Quellflüsse über 133 Wanderhindernisse beseitigt oder über Fischpässe oder Umgehungsgerinne wieder durchgängig gemacht werden. In Brandenburg sind 66 Flüsse und Flussabschnitte davon betroffen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat im Dezember 2000 in Kraft und vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Das übergeordnete Ziel der Wasserrahmenrichtlinie besteht im „guten ökologischen und chemischen Zustand“ der Oberflächengewässer und im „guten chemischen und mengenmäßigen Zustand“ des Grundwassers. Bei den Oberflächengewässern orientiert sich der gute ökologische Zustand an natürlichen oder naturnahen Referenzgewässern.

Die Konferenz der Elbe-Minister befasste sich auch mit dem Stand der Umsetzung ihrer Elbe-Erklärung vom 10. November 2006. Seither gab es nicht nur Fortschritte beim technischen Hochwasserschutz in Gestalt des Deichbaus, sondern auch bei der Hochwasservorsorge beziehungsweise bei der Schaffung von Retentionsräumen.

Dabei sind an der deutschen Elbe Deichrückverlegungen an 15 Standorten geplant, wobei mehr als 2.000 ha Retentionsflächen gewonnen werden. Davon konnte In Brandenburg im Sommer 2009 die Deichrückverlegung an der Elbe bei Lenzen abgeschlossen werden. Der so genannte „Böse Ort“ wurde entschärft. Der Fluss erhielt hier 430 Hektar zusätzliche Retentionsfläche.“ An 9 Standorten ist an der deutschen Elbe außerdem der Bau von Flutungspoldern mit einer möglichen Flutungsfläche von 4.900 Hektar vorgesehen. Zur Optimierung bereits bestehender Retentionsflächen wurde am 6. März 2008 der Staatsvertrag zur Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle für den Schadensausgleich zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Niedersachsen unterzeichnet.

Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hatten sich die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund im Jahr 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengeschlossen. Mit In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken gehört seit 2007 auch die gemeinsame Umsetzung dieser Richtlinie zu den Aufgaben der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
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