Potsdam (agrar-PR) - Die für den Schutz der Elbe und ihres Einzugsgebiets
verantwortlichen Bundesländer treffen heute zur 4.
Elbe-Ministerkonferenz in Wedel (Landkreis Pinneberg) zusammen.
Brandenburg wird von Umweltministerin Anita Tack vertreten. Im
Vordergrund steht die Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und des
Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Elbe. Außerdem befasst
sich die Ministerkonferenz mit dem Stand der Umsetzung der
Elbeerklärung zum vorsorgenden Hochwasserschutz aus dem Jahr 2006.
Nach Vorarbeiten, die sich über neun Jahre erstreckten,
verabschieden die in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe
zusammengeschlossenen zehn Bundesländer heute den Bewirtschaftungsplan
und das Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Elbe. Damit wird
eine zentrale Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000
eingehalten.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack sieht darin einen
entscheidenden Schritt zu einem langfristig gesicherten, ökologischen
Zukunftsprogramm für die gesamte Elbe und ihre Nebenflüsse. „Die großen
Anstrengungen der Länder haben schon dazu geführt“, so Ministerin Tack,
„dass der Zustand der Elbe besser geworden sind - große Anstrengungen
sind aber auch weiter notwendig, um die hohen Vorgaben der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und einen verbesserten Hochwasserschutz zu
erreichen.“
Zu den Aufgaben gehören, die Belastungen durch Phosphor und Stickstoff
weiter zu verringern, Querbauwerke, die ein Hindernis für wandernde
Fischarten darstellen, durchgängig zu machen und den natürlichen
Zustand vieler Ufer und Wasserläufe zu erhalten oder wiederherzustellen.
Weil der Bewirtschaftungsplan für alle Bundesländer und auch für die
österreichischen, polnischen und tschechischen Gewässer im
Einzugsgebiet der Elbe gilt, sei ein koordiniertes und
erfolgsorientiertes Vorgehen von der Quelle bis zur Mündung
gewährleistet.
Die Elbe-Länder kommen überein, Nährstoffeinträge zu reduzieren,
insbesondere aus der Landwirtschaft. Bis 2015 soll - bezogen auf das
Jahr 2006 - die Stickstofffracht der Elbe um fünf Prozent und die
Phosphorfracht um sieben Prozent gesenkt werden. Das bedeutet, dass bis
2015 im gesamten deutschen Abschnitt des Flusses die Stickstofffracht
um 4.000 Tonnen, die von Phosphor um 270 Tonnen verringert wird. In
weiteren Schritten sollen die Nährstoffe bis 2027 um 24 Prozent
verringert werden, um die Überdüngung der Nordsee zu beenden.
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt ist die Wiederherstellung der
Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfische und die Schaffung von
natürlichen Laichgebieten in Nebenflüssen. Bis 2015 sollen vom Wehr
Geesthacht bis in die Quellflüsse über 133 Wanderhindernisse beseitigt
oder über Fischpässe oder Umgehungsgerinne wieder durchgängig gemacht
werden. In Brandenburg sind 66 Flüsse und Flussabschnitte davon
betroffen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat im Dezember 2000 in Kraft
und vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union
den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Das
übergeordnete Ziel der Wasserrahmenrichtlinie besteht im „guten
ökologischen und chemischen Zustand“ der Oberflächengewässer und im
„guten chemischen und mengenmäßigen Zustand“ des Grundwassers. Bei den
Oberflächengewässern orientiert sich der gute ökologische Zustand an
natürlichen oder naturnahen Referenzgewässern.
Die Konferenz der Elbe-Minister befasste sich auch mit dem Stand der
Umsetzung ihrer Elbe-Erklärung vom 10. November 2006. Seither gab es
nicht nur Fortschritte beim technischen Hochwasserschutz in Gestalt des
Deichbaus, sondern auch bei der Hochwasservorsorge beziehungsweise bei
der Schaffung von Retentionsräumen.
Dabei sind an der deutschen Elbe Deichrückverlegungen an 15 Standorten
geplant, wobei mehr als 2.000 ha Retentionsflächen gewonnen werden.
Davon konnte In Brandenburg im Sommer 2009 die Deichrückverlegung an
der Elbe bei Lenzen abgeschlossen werden. Der so genannte „Böse Ort“
wurde entschärft. Der Fluss erhielt hier 430 Hektar zusätzliche
Retentionsfläche.“ An 9 Standorten ist an der deutschen Elbe außerdem
der Bau von Flutungspoldern mit einer möglichen Flutungsfläche von
4.900 Hektar vorgesehen. Zur Optimierung bereits bestehender
Retentionsflächen wurde am 6. März 2008 der Staatsvertrag zur Flutung
der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle für
den Schadensausgleich zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Niedersachsen unterzeichnet.
Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hatten sich die im
Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer Bayern, Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund im Jahr
2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengeschlossen. Mit
In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management
von Hochwasserrisiken gehört seit 2007 auch die gemeinsame Umsetzung
dieser Richtlinie zu den Aufgaben der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.