19.06.2017 | 16:50:00 | ID: 24183 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Forstminister Peter Hauk MdL: „Das trocken-heiße Wetter lässt die Gefahr von Waldbränden nach oben schnellen. Trockene Streu und ausgedörrtes Gras brennen wie Zunder“

Stuttgart (agrar-PR) - Waldbesucher sollen einige einfache Regeln beachten
„Die sommerlichen Temperaturen und der fehlende Regen lassen die Gefahr von Waldbränden derzeit landesweit nach oben schnellen. Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (19. Juni) in Stuttgart.

So herrsche beispielsweise im Sommer im Wald ein generelles Rauchverbot, das auch an Grillstellen oder an Waldparkplätzen gelte. Auch sei das Grillen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürften im Wald nicht betrieben werden.

Hintergrundinformationen:

Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg legt die folgenden Regeln fest:

- vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot

- Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.

- Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.

- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

- Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.


Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß

Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen?

Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?

Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr finden sich im Internet unter www.dwd.de/waldbrand. (MLR-BW)
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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