01.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6179 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Geld für die Umwelt: Aufruf zu Anträgen für "Life+"

Magdeburg (agrar-PR) - Magdeburg. Wer etwas für die Umwelt und den Naturschutz machen will, kann auf Geld aus Brüssel hoffen: Die EU stellt mit dem Programm „LIFE+“ auch 2010 Fördergeld für Umwelt- und Naturschutzvorhaben zur Verfügung. LIFE+ ist das einzige Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft, das eigens der Förderung von Umwelt- und Naturschutzvorhaben dient.

Anträge können beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eingereicht werden, spätestens jedoch bis 01.09.2010 auf CD-ROM oder DVD.

Anträge können gestellt werden zu:

Natur und biologische Vielfalt
, d.h. für als bewährte Praxis geltende Maßnahmen und Projekte oder Demonstrationsmaßnahmen zur Bewirtschaftung und Ausweisung von Natura 2000-Gebieten bzw. zur Durchführung der Ziele der europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie und innovative oder Demonstrationsmaßnahmen zur Durchführung der Ziele der Mitteilung der Kommission zur Biologischen Vielfalt (KOM 2006/216 final),

Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
, d.h. für innovative Projekte und Demonstrationsvorhaben zu den Hauptzielen/-themen Klimawandel, Wasser Luft, Boden, Städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, Natürliche Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze;

Projekten zur nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall wird jedoch 2010 Vorrang eingeräumt.

Information und Kommunikation
, d.h. für Projekte zur Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen.

Projekte, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, wird Vorrang eingeräumt.

Antrags- bzw. vorschlagsberechtigt sind Rechtspersonen, die in einem EU-Mitgliedsstaat registriert sind, d.h. öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen.

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt die Hälfte der zuschussfähigen Kosten. In Ausnahmefällen, d.h. bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie betreffen, kann der Höchstsatz 75 Prozent betragen.

Auf der Homepage http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm finden Sie die notwendigen Informationen zu „LIFE +“

Informationen zu „LIFE+“ und die Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt finden Sie unter dem Stichwort „LIFE“ auch auf der Homepage http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30295.“
Pressekontakt
Herr Detlef Thiel
E-Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Str. 4
39108 Magdeburg
Deutschland
Telefon:  +49  0391  567-1950
Web:  www.mlu.sachsen-anhalt.de
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