31.05.2013 | 16:30:00 | ID: 15168 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Gewerbeaufsichtsamt genehmigt Biogasanlage in Groß Meckelsen - Errichtung von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten künftig nicht mehr möglich

Hannover (agrar-PR) - Biogasanlagen leisten einen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Denn mit Biogas kann - anders als mit den fluktuierenden erneuerbaren Energien wie Wind und Photovoltaik - bedarfsgerecht Strom erzeugt werden. Aufbereitetes Biogas, das ins Erdgasnetz eingespeist wird, hilft zudem, Erdgas zu sparen. Jedoch darf ihr Ausbau nicht ausufern. In Wasserschutzgebieten sollen daher künftig keine Biogasanlagen mehr gebaut werden. Das regelt eine jetzt vom Umweltministerium erlassene Verordnung.

Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, wird die Errichtung von Biogasanlagen generell in allen Trinkwasserschutzgebieten nicht mehr möglich sein. Über bereits gestellte Anträge ist bis dahin nach der jeweils aktuellen Rechtslage zu entscheiden. So wird das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven als zuständige Genehmigungsbehörde heute die Biogasanlage in Groß Meckelsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) genehmigen.

Diese Anlage, die von der Biomethan Sittensen GmbH & Co. KG beantragt wurde, ist in der Region umstritten, weil sie in der Schutzzone 3 eines Wasserschutzgebietes errichtet werden soll und befürchtet wird, dass Grundwasser verunreinigt wird. Der Landkreis hatte sich in seinen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren mehrfach gegen die Errichtung der Biogasanlage in dem Wasserschutzgebiet ausgesprochen und angeregt, keine Befreiung von der dort geltenden Trinkwasserschutzgebietsverordnung für die Biogasanlage zu erteilen.

Das Gewerbeaufsichtsamt konnte der Stellungnahme des Landkreises nicht folgen und musste deshalb Bau und Betrieb der Anlage genehmigen. Das Gewerbeaufsichtsamt ist bei seiner Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehenen beziehungsweise dem Betreiber aufgegebenen Schutzmaßnahmen mit dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere dem Grundwasserschutz vereinbar sind. Die Anlage, in der nur nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, soll die Anwohner in Groß Meckelsen mit umweltfreundlich erzeugter Wärme versorgen. Der größte Teil der 18,25 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr soll in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden.

Ansprechpartner beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven:Jerzy Gohlke, BehördenleiterTel.: (04721) 506-210--Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.