09.11.2015 | 18:15:00 | ID: 21370 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Informationen zur Weiterverwertung von Gartenabfällen

Erfurt (agrar-PR) -

Das Thüringer Umweltministerium hat für Fragestellungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/abfall/entsorgung/pflanzlich/index.aspx

zu finden ist.

Hintergrund:

Ab dem 01.01.2016 gibt es in Thüringen keine sogenannten Brenntage für Gartenabfälle mehr. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sind alle Thüringer Kommunen bereits seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten. Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.B. durch Kompostierung verwertet werden, müssen durch die Kommunen verwertet werden. Ein Verbrennen von Abfällen - dies gilt für Gartenabfälle wie für alle anderen Abfälle auch - lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes nur in Abfallverbrennungsanlagen zu.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutz-dienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen ist weiterhin möglich, sofern dies nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und von den kommunalen Ordnungsbehörden erlaubt ist. (tmuen)

Pressekontakt
Herr Andreas Maruschke
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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
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