Bonn (agrar-PR) - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, zum
Beispiel Unkrautvernichtern, ist auf Bürgersteigen, Gehwegen,
Hofflächen, Zufahrten und ähnliches strikt verboten.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt,
dürften Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen eingesetzt werden,
die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Das
schreibe das Pflanzenschutzgesetz vor.
Was viele nicht wüssten: Dieses Verbot gelte für alle Chemikalien,
die zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden können. Auch die im Handel
frei käuflichen Mittel fielen darunter, selbst wenn diese auf der
Verpackung als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet
würden, betont der RLV.
Die Gründe für dieses Verbot sind nach RLV-Auffassung
nachvollziehbar: Durch Abschwemmung von gepflasterten oder versiegelten
Flächen können Pflanzenschutzmittel leicht in Oberflächengewässer oder
in das Grundwasser gelangen und somit die Umwelt belasten.
Der RLV macht weiter darauf aufmerksam, dass dieses Anwendungsverbot
offensichtlich nicht bekannt ist. Immer wieder seien Personen zu
beobachten, die Wegeflächen auf ihrem Grundstück oder die Fugen der
gepflasterten Zufahrten mit Pflanzenschutzmitteln behandelten. Der
Verband warnt deshalb: Gemäß Pflanzenschutzgesetz können Verstöße gegen
dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50 000 € geahndet werden.