19.12.2018 | 17:10:00 | ID: 26761 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Klärschlammbeirat stellt erste Ergebnisse vor - Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt: „Gut, dass wir nun einen Schritt weiter sind“

Kiel (agrar-PR) - Land entwickelt neue Wege bei der Entsorgung von Klärschlamm: Der im März 2018 ins Leben gerufene Klärschlammbeirat unter Leitung von Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt stellte heute (19. Dezember) erste Ergebnisse vor. „Wir wollen zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, der Landwirtschaft und den Verbänden der Entsorgungswirtschaft gemeinsam eine tragfähige Strategie zur Neuausrichtung der Klärschlammverwertung entwickeln. Hierzu haben wir erste Eckpunkte erarbeitet, Entsorgungsengpässe im Land künftig zu minimieren“, sagte Goldschmidt und ergänzte: „Ich freue mich, dass wir nun einen Schritt weiter sind und danke allen Beteiligen des Beirates dafür.“

Zu den Kernaufgaben des Beirats gehört unter anderem die Entwicklung von Zukunftsstrategien bei der Verwertung von Klärschlamm, die Behandlung von aktuellen Entsorgungsfragen im Zusammenhang mit der Düngeverordnung sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftsteilplanes Klärschlamm. „Klärschlamm enthält den wertvollen Rohstoff Phosphor, der essentiell für das Pflanzenwachstum ist. Weltweit gehen aber die Reserven zurück, so dass wir neue Strategien brauchen, Phosphor zurückzugewinnen und gleichzeitig eine umweltfreundliche Entsorgung der Klärschlämme zu gewährleisten“, sagte Goldschmidt. 

Um sich einen besseren Überblick über die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein zu verschaffen, haben die beteiligten Akteure des Klärschlammbeirats in den vergangenen Monaten die Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Klärschlamm und die thermische Klärschlammbehandlung im Hinblick auf die schleswig-holsteinischen Rahmenbedingungen geprüft und bewertet. Bei den Zwischenlagerkapazitäten wurden die Lagerungskapazitäten in den Kläranlagen und die Lagerungskapazitäten in den nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Zwischenlagern ermittelt. Insgesamt wurden 81 Zwischenlager erfasst, die eine Gesamtlagerungskapazität von rund 45.000 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) aufweisen. „Damit könnte rechnerisch gut die Hälfte des in Schleswig-Holstein jährlich anfallenden Klärschlamms zwischengelagert werden“, so Goldschmidt. Zur Vermeidung von Entsorgungsengpässen wie sie im Winter 2017 aufgrund der nassen Witterungsverhältnisse auftraten, gibt es weitere Planungen zum Bau von Zwischenlagern, die 2019 realisiert werden sollen. 

Bei den Verbrennungskapazitäten würden mit Inbetriebnahme der geplanten Monoverbrennung an den Standorten in Kiel und Stapelfeld in 2022 beziehungsweise 2023 insgesamt 64.500 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) thermisch behandelt werden können. „Unter Berücksichtigung der geplanten Inanspruchnahme von Verbrennungskapazitäten in Hamburg durch schleswig-holsteinische Klärschlämme könnte damit theoretisch langfristig die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden“, sagte Goldschmidt.

Im nächsten Jahr wird sich der Klärschlammbeirat mit Fragen der Klärschlammbehandlung im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung und Vorbehandlung vor der Verbrennung sowie der Phosphorrückgewinnung befassen.

Damit sollen sukzessive die Planungsgrundlagen für die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes Klärschlamm vervollständigt werden. 

Hintergrund:

Anlass für die Gründung des Beirats sind die Änderungen des Bundesrechts mit der Novelle der Klärschlammverordnung. Die Verordnung zur Neuausrichtung der Klärschlammverwertung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Sie wird in den kommenden Jahren einschneidende Veränderungen bei der Verwertung der anfallenden Klärschlämme in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein mit sich bringen. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird nur noch für kleinere Kläranlagen möglich sein und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 bei Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und damit einhergehend der Klärschlamm thermisch behandelt werden muss.

Neben dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind auch der schleswig-holsteinische Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag im Klärschlammbeirat vertreten.
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