15.06.2009 | 00:00:00 | ID: 838 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

KULAP - Bilanz und Ausblick

Erfurt (agrar-PR) - „Im Zeitraum 1994 bis 2008 sind ca. 500 Millionen Euro an Beihilfen im Rahmen des KULAP ausgezahlt worden. Ich behaupte, dass jeder Cent davon es wert war. Denn ohne die Förderung hätten die Kosten für die Reparatur von Umweltschäden und alternative Lösungen wesentlich höher gelegen“, bilanzierte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Von Anfang an lag der Schwerpunkt des Förderprogramms auf dem Grünland. Seit 1993 wurden über das KULAP etwa 85 Prozent des Grünlands extensiv bewirtschaftet, davon 25 Prozent mit naturschutzfachlicher Ausrichtung. Im Jahr 2006 wurde die Förderung umgestellt, sodass keine weitere großflächige Extensivierung mehr erfolgt. Im KULAP 2007 ist die Förderung des Grünlands jetzt ausschließlich auf Einzelflächen bezogen.

Mit dem KULAP 2007 erfolgte auch eine Modifizierung der Maßnahmen für Ackerflächen durch Verstärkung der Naturschutzmaßnahmen und Einführung von Maßnahmen zum Gewässerschutz. „Die Weiterentwicklung des KULAP geht jedoch weiter. So werden u.a. die Finanzmittel für das KULAP gegenwärtig aufgestockt. Damit sollen die Beihilfen angehoben, aber auch drei neue Maßnahmen eingeführt werden“, so der Minister.

Das aktuelle KULAP verfügt über 48 verschiedene Maßnahmen und Untermaßnahmen. Allein für die Förderung des Ökolandbaus werden acht verschiedene Beihilfen gewährt. Erstmalig wird eine Maßnahme eingeführt, deren primäres Ziel der Klimaschutz ist.

Hintergrund:
Seit 1993 besteht das Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen, allgemein als KULAP bekannt.

Mit seiner Hilfe werden die Landwirte in die Lage versetzt, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes mit betrieblichen Interessen in Einklang zu bringen. Hier treffen sich Ökologie und Ökonomie zum Vorteil der Umwelt und zum Vorteil der Betriebe. Die Kooperation der Landwirte bei der Umsetzung von umwelt- und naturschutzfachlichen Zielen hat noch einen weiteren Effekt. Umwelt- und Naturschutz müssen nicht in jedem Fall über das Ordnungsrecht umgesetzt werden. Dort, wo Landwirte mit KULAP-Maßnahmen Flächen bewirtschaften und pflegen, ist die Ausweisung von Schutzgebieten mit Auflagen zur Bewirtschaftung nicht erforderlich.

KULAP ist auch ein wichtiger Baustein bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Freistaats Thüringen hinsichtlich des Europäischen Netzwerkes Natura 2000 sowie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
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Herr Andreas Maruschke
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