04.05.2015 | 16:10:00 | ID: 20253 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Landesweite Biotopkartierung 2014 bis 2019 fortgesetzt –Umweltminister Habeck: „Der Naturschutz macht Inventur“

Kiel (agrar-PR) -

Neue Runde bei der Naturschutz-Inventur: Die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein wird von diesem Monat an fortgesetzt. Dafür schwärmen bis 2019 Kartierer aus, um alle naturnahen Lebensräume im Land zu erfassen und flächendeckend zu bewerten.

 

„Die Landschaft und die Natur in Schleswig-Holstein unterliegen einem ständigen Nutzungswandel. In keinem anderen Bundesland sind aber die Daten der Biotopkartierung so alt und unvollständig wie in Schleswig-Holstein“, sagte Minister Robert Habeck heute (4. Mai 2015). Neue Daten seien eine notwendige Grundlage, um auch längerfristig die richtigen Schwerpunkte im Naturschutz zu setzen. Die Kartierung helfe zudem, die Flächeninanspruchnahme bei Infrastrukturmaßnahmen besser zu steuern. So werden bei Infrastrukturvorhaben in der freien Landschaft, etwa bei Straßen oder Schienentrassen, als wertvoll erkannte Biotope, allemal wenn sie einem gesetzlichem Schutz unterliegen, nach Möglichkeit umgangen.

 

Habeck betonte: „Mit einer aktualisierten Biotopkartierung können Naturräume rechtssicher in Planungsprozesse aufgenommen und diese somit rechtssicher gestaltet werden. Die Kartierung ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für jede Planung im Land. Bei einem Flächenverbrauch von 3,2 Hektar pro Tag sind wir verpflichtet, unsere Naturräume so gut wie möglich zu schützen und unser Land mit seinen Werten zu erhalten.“

 

Die landesweite Biotopkartierung ist eine Gesamt-Inventur der Lage, der Größe und der Qualität aller naturnahen Lebensräume (Biotope) mit einer Bewertung dieser Lebensräume für den Naturhaushalt im Lande und überregional. Sie stellt Daten für Biotopverbundplanungen und allgemein für eine koordinierte und abgewogene Regional-, Landschafts- und Grünordnungsplanung zum Nutzen von regionalen Planungsverbänden, Städten und Gemeinden bereit.

 

Im Zuge der Biotopkartierung werden alle Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützten Biotopen und sonstigen, gefährdeten oder für die biologische Vielfalt bedeutsamen Biotoptypen erfasst und insbesondere für eine digitale Auswertung und Datenbereitstellung aufgearbeitet werden.

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) in Flintbek, das als obere Naturschutzbehörde unter anderem für die flächendeckende Kartierung von naturnahen Biotopen zuständig ist, wird jetzt diese Grundlagenerhebung in den Jahren 2015 bis 2019 auf der Basis einer systematischen und vergleichenden Erfassung und Bewertung der Biotope und FFH-Lebensraumtypen in neun Kreisen (ohne die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Segeberg) und vier kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins federführend durchführen lassen. „Für eine Unterstützung der Kartiererinnen und Kartierer bin ich sehr dankbar“, sagte Minister Habeck.

 

Über weitere rechtliche Hintergründe informiert das LLUR unter folgendem Link:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/biotope/biotopkartierung.html

 

 

Hintergrund

Als Biotope werden in der Biologie bestimmte, abgrenzbare Lebensräume in einem Ökosystem bezeichnet. Diese Lebensräume werden geprägt von den in ihr lebenden Organismen. So gibt es Wasserbiotope (z. B. Seen, Tümpel, Teiche, Fließgewässer), Waldbiotope (z. B. Auenwälder, Nadelwälder, Bruchwälder), Freilandbiotope (z. B. Wiesen), Feuchtbiotope (z. B. Moore, Sümpfe, Wattlandschaften) oder anderenorts auch Wüstenbiotope (z. B. Sandwüsten, Steinwüsten, Felswüsten usw.).


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