10.10.2014 | 20:40:00 | ID: 18871 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Landesweite Kampagne mit einem Aktionstag gestartet: Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Eberswalde (agrar-PR) -

Mit einem Aktionstag wollen heute das Brandenburger Forst- und das Umweltministerium über die mit der illegalen Entsorgung von Gartenabfällen im Wald verbundenen Probleme aufklären. Brandenburg ist ein Land der Gartenliebhaber. Umso wichtiger ist es, Aufklärungsarbeit zu betreiben, wo die Gartenabfälle nach dem Herbstputz richtigerweise zu entsorgen sind.

 

Landesweit wollen die Oberförstereien mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden für dieses Thema sensibilisieren, so Agrarstaatssekretärin Kathrin Schneider beim Auftakt zu dieser Gemeinschaftsaktion in Eberswalde: „Ein zentrales Anliegen dieses Aktionstages ist, auf die umweltfreundlichen Alternativen der Grünabfallentsorgung bei den Abfallbehörden aufmerksam zu machen. Leider landen pflanzliche Gartenabfälle allzu häufig im Wald. Etliche Gartenbesitzer meinen, der Natur damit etwas Gutes zu tun - für den Wald ein folgenschwerer Irrtum.“

 

Denn der Wald nimmt Schaden durch abgelagerte Gartenabfälle. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln – ein Beleg für eine massive Nährstoffanreicherung. Insbesondere gelangt dadurch Nitrat in den Waldboden. Das Salz kann von den Waldpflanzen in dieser Menge nicht aufgenommen werden, hierdurch in das Grundwasser gelangen und somit das Trinkwasser schädigen.

 

Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Durch die Gärprozesse unter Luftabschluss kann es sogar zur Selbstentzündung und letztlich zum Waldbrand kommen.

 

Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln und Knollen zur Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen in den Wald führen, die die vorhandene heimische Flora (und die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere) verdrängen und so zum Artenwandel beitragen. Die überall anzutreffende Kanadische Goldrute ist hierfür ein Beispiel.

 

Sachgerechte Entsorgung ist Pflicht und spart Geld

 

Das Brandenburger Umweltministerium als oberste Abfallwirtschaftsbehörde weist darauf hin, dass pflanzliche Abfälle aus Gärten  – wie andere Haushaltsabfälle auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) zu überlassen sind, wenn sie nicht selbst kompostiert werden können. Möglichkeiten zur Grünabfallsammlung in Laubsäcken, auf Wertstoffhöfen, teilweise durch Biotonnen, sind ausreichend vorhanden.

 

Die illegale Entsorgung im Wald ist auch keineswegs kostensparend, sondern belastet die Allgemeinheit: Allein 2013 mussten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger pro Landkreis bis zu fast 50 Tonnen illegal abgelagerte, biologisch abbaubare Abfälle aufwändig einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Diese Kosten werden auf die Abfallentsorgungsgebühren umgelegt und belasten so die Gesamtheit aller Gebührenzahler.

 

Darüber hinaus verstößt die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im Wald gegen Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften. Als Ordnungswidrigkeit kann dies forstrechtlich mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine zulässige Alternative, sondern ausnahmslos verboten. Das verbotene Verbrennen von Gartenabfällen hat auch nichts mit einem Lagerfeuer zu tun, für das ganz konkrete Bedingungen vorgegeben sind. Informationen dazu unter:

www.mugv.brandenburg.de/info/holzfeuer

 

Die Kampagne des Forst- und des Umweltministeriums wird auch vom Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V., sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg unterstützt.

 

Neben Eberswalde wird es in Abstimmung mit den jeweiligen für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden in weiteren der 30 Oberförstereien Aktionen geben. Für die Kampagne wurde ein Faltblatt erarbeitet. Weitere Informationen zu Grünabfällen im Wald unter:

www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.296598.de

 

Adressen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallbehörden bei den Landkreisen, der kreisfreien Städten und bei den Abfallzweckverbänden):

www.mugv.brandenburg.de/info/adressen_abfallwirtschaft


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