16.05.2014 | 17:25:00 | ID: 17757 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Landwirtschafts- und Umweltminister Habeck begrüßt Vorschläge von Arbeitsgruppe zur Optimierung des Knickschutzes

Kiel (agrar-PR) -

Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck hat die Vorschläge der Arbeitsgruppe Knick unter Leitung des Landesnaturschutzbeauftragten Prof. Dr. Holger Gerth zur Optimierung des Knickschutzes begrüßt. „Die Debatte um die Verbesserungen des Knickschutzes ist im vergangenen Jahr teils sehr emotional geführt worden. Ich freue mich deshalb sehr, dass sich in der teils aufgeheizten Stimmung die Arbeitsgruppe von Landwirten, Naturschützern und Klickpflegepraktikern unter der Leitung des Landesnaturschutzbeauftragen Holger Gerth gemeinsam auf den Weg gemacht hat. Das Ergebnis sind konstruktive Vorschläge für die Knick-Pflege“, sagte der Minister heute (16.Mai 2014).

 

„Die Experten tragen in wesentlichen Punkten unser Ziel mit, den besonderen Lebensraum Knick zu erhalten. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden nun mit den Fachleuten erörtert und dann so schnell wie möglich umgesetzt.“ Habeck begrüßte es außerdem, dass der Landesnaturschutzbeauftragte die Gruppe als kontinuierliche Beratungsgruppe zur Knick-Pflege weiterführen wolle.

 

Der Minister hatte nach Erlass der Neuregelungen zum Knickschutz im Sommer des vergangenen Jahres den Landesnaturschutzbeauftragten gebeten, die Umsetzung der Bestimmungen in einer Arbeitsgruppe zu begleiten, laufend zu evaluieren und klarstellende Hinweise zu erarbeiten. Die von Gerth einberufene Expertengruppe hatte sich daraufhin eingehend mit den Einzelbestimmungen – wie der Berücksichtigung eines dem Knickwall vorgelagerten Knicksaumes, einer besonders schonenden Regelung für den seitlichen Rückschnitt der Knickgehölze sowie dem Umgang mit den Überhältern, den landschaftsbestimmenden Bäumen auf Wallhecken – beschäftigt.

 

Der Landesnaturschutzbeauftragte Holger Gerth sagte: „Wir haben in der Arbeitsgruppe sehr vertrauensvoll und konstruktiv miteinander gearbeitet. Mit dem, was dabei herausgekommen ist, bin ich sehr zufrieden. Es wird helfen, die Knicks zu schützen und gleichzeitig den Landwirten die Praxis der Pflege zu erleichtern. Knicks prägen unsere Landschaft auf ganz besondere Weise.“

 

Ein Kernpunkt der Empfehlungen ist beispielsweise, den seitlichen Rückschnitt des Knicks bei besonders schnellwüchsigen Gehölzen und einem atypischen Knickaufbau früher zuzulassen, damit die Äcker bis an den 50-Zentimeter-Knicksaum heran genutzt werden können. Grundsätzlich gilt, dass Gehölze nach der neuen Knickverordnung  nur in drei- bzw. sechsjährigem Turnus seitlich zurückgeschnitten werden dürfen, damit der artenreiche Lebensraum „Knick“ geschont und die dort lebenden Tiere möglichst wenig gestört werden. Dabei müssen die Gehölze glatt abgeschnitten werden.

 

Außerdem hat die Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur exemplarischen Ausgestaltung von regionalen Knickschutzprogrammen vorgelegt. Ziel ist es, Knicks ökologisch aufzuwerten und die Durchgängigkeit und Vollständigkeit des Knicknetzes zu verbessern. Dazu sollen Knicks, die Lücken aufweisen, mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt, stark erodierte Knickwälle aufgesetzt oder Saumstreifen angelegt werden - finanziert aus Mitteln der Eingriffsregelung.

 

Einzelheiten zu den Neuregelungen des Knickschutzes finden Sie im Internet unter

http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/Startseite/LatenteThemen/Knickschutz.html (melur)

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