Schwerin (agrar-PR) - Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr.
Till Backhaus sieht in der heutigen Verabschiedung des gemeinsamen
Bewirtschaftungsplanes für den deutschen Teil der Elbe und deren
Einzugsgebiet auf der 4. Elbe-Ministerkonferenz in Wedel eine
Entscheidung von richtungsweisender Bedeutung.
"Die Elbe ist
eine wichtige Lebensader für alle Anrainerländer. Insofern ist es auch
der Elbeschutz eine gemeinsame Verantwortung. Regionale bzw.
Landesinteressen müssen einvernehmlich unter einen Hut gebracht
werden", so Backhaus.
Die Elbe sei, wie andere Flüsse auch,
durch Veränderungen des Hauptstroms und der Nebenflüsse durch Ausbau,
Begradigung und Gewässerunterhaltung, durch den Verlust von
Lebensräumen, Laich- und Aufwuchsgebieten für Fische beeinträchtigt.
Zudem erschweren viele Querbauwerke im Einzugsgebiet die Wanderungen
von Fischen und Kleintieren. Auch die Belastung mit Nähr- und
Schadstoffen sei nach wie vor ein Problem.
Die Reduzierung der
Nährstoffeinträge insbesondere aus der Landwirtschaft wurde deshalb
von den Ländern als vorrangige Aufgabe bezeichnet. Darüber hinaus geht
es um Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für
Wanderfische und die Schaffung von natürlichen Laichgebieten in
Nebenflüssen.
Der Landwirtschafts- und Umweltminister
Mecklenburg-Vorpommern hob zudem die einheitliche Position der Länder
zum vorsorgenden Hochwasserschutz hervor. "Alle Menschen entlang der
Elbe müssen gleichwertig vor Hochwasser geschützt werden. Auch dazu ist
ein abgestimmtes Vorgehen notwendig. Ich freue mich, dass wir uns auf
ein einheitliches Bemessungshochwasser gemäß der Empfehlung der
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) geeinigt haben und somit für
alle der Bemessungswasserstand von 7,99 m am Pegel Wittenberge bei
einem Abfluss von 4545 Kubikmetern pro Sekunde als Grundlage für
Schutzmaßnahmen verbindlich ist", so Backhaus.
Mecklenburg-Vorpommern
werde die Festlegung der Überschwemmungsgebiete überarbeiten und wenn
notwendig anpassen. Zudem werde der Bewuchs zwischen den Elbedeiche
kontrolliert bzw. verändert, um den Abfluss bei Hochwasser zu
verbessern.
Hintergrundinformation zur Elbe-Ministerkonferenz:
Die
im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer Bayern, Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund haben
sich darauf verständigt, die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit
Elbe gemeinsam durchzuführen. Als oberstes Beschlussgremium setzt sich
die Elbe-Ministerkonferenz aus den für die Wasserwirtschaft/den
Wasserhaushalt zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Vertragspartner
zusammen. Die Ministerkonferenz entscheidet zum Beispiel über
grundsätzliche Fragen der Umsetzung der WRRL im Raum der FGG Elbe, über
die Bewirtschaftungsplanung und die Koordinierung der Aufgaben in der
internationalen Flussgebietseinheit Elbe. Weitere Informationen unter
www.fgg-elbe.de.