17.11.2014 | 16:15:00 | ID: 19148 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Minister Dr. Backhaus weist "Nienhäger Gespensterwald" als Erholungswald aus

Schwerin (agrar-PR) -

Anfang November unterzeichnete Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, die Verordnung über den ‚Erholungswald Nienhäger Gespensterwald‘. „Hier bilden Wald und Meer eine einzigartige Nach-barschaft und harmonische Symbiose, das milde Waldklima vermischt sich mit der sauberen aerosolhaltigen Luft der Ostsee zu einem heilkräftigen Klima“, so Dr. Backhaus.

Der ‚Erholungswald Nienhäger Gespensterwald‘ liegt im Landkreis Rostock und umfasst mit einer Größe von 47 Hektar den unmittelbar an der Ostseeküste gelegenen, vorrangig dem Erholungsbetrieb dienenden Teil des Waldgebietes Nienhäger Holz in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen. „Ich freue mich, dass damit die faszinierende Eigenart des Waldes dauerhaft geschützt wird und er weiterhin erlebbar bleibt“, so der Minister.

Neben dem Erholungswald „Nienhäger Gespensterwald“ gibt es in M-V bereits den „Kur- und Erholungswald Heiligendamm“ sowie den „Erholungswald Dargun“.

Hintergrund:

Nach § 22 des Landeswaldgesetzes kann Wald zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, entsprechende Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Die Erklärung zu Erholungswald kommt insbesondere in Betracht für Waldflächen im Umfeld größerer Städte und für solche Waldflächen, die in der Nähe von Heilbädern, Kur- und Erholungsorten liegen.

Die Ausweisung eines Erholungswaldes dient der Gewährleistung der sich aus dem Erholungsbetrieb ergebenden besonderen Anforderungen an den Wald sowie seiner Gestaltung, Pflege und weiteren Entwicklung. Durch die Ausweisung des Erholungswaldes werden auch die Belange des Natur- und Denkmalschutzes beachtet. Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V in Kraft. (regierung-mv)

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