30.12.2015 | 21:20:00 | ID: 21660 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Nationalpark- und Biosphärenreservatsämter vor 20 Jahren errichtet

Schwerin (agrar-PR) -

Am 1. Januar 1996 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Großschutzgebietsorganisationsgesetz in Kraft.

Mit diesem Gesetz wurden damals die Nationalparkämter Müritz, Rügen und Vorpommersche Boddenlandschaft sowie das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee gegründet. Das Nationalparkamt Rügen war für den Nationalpark Jasmund und für das Biosphärenreservat Südost-Rügen zuständig.

Damit wurden für die drei Nationalparke Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft die zuvor getrennten Naturschutz- und Forstverwaltungen in jeweils einer unteren Landesbehörde zusammengeführt. „Durch diese neue Struktur war es einfacher, Ziele des Naturschutzes und forstliche Ziele gemeinsam durch eine Landesbehörde umsetzen zu können und zugleich die Ziele der Großschutzgebiete effizient zu erreichen“, würdigt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Weitsicht der damals getroffenen Entscheidung.

Diese Verwaltungen und ihre Schutzgebiete haben sich inzwischen zu wichtigen Standortvorteilen in ihren Regionen entwickelt. Wie die zuletzt vorgelegten Studien zur Wertschöpfung in den Großschutzgebieten des Landes belegen, werden durch die Besucher alleine der drei Nationalparke in M-V Einkommenseffekte entsprechend 3.904 Arbeitsplätzen erreicht.

Nationalparke haben weltweit das Ziel, auf einem wesentlichen Teil ihrer Fläche eine von menschlichen Eingriffen ungestörte natürliche Entwicklung („Natur Natur sein lassen“) zu ermöglichen.

Seitdem fanden weitere Umstrukturierungen statt: insbesondere bekam das UNESCO-Biosphärenreservat Südost-Rügen am 1.Januar 2006 ein eigenes Amt und der Nationalpark Jasmund wurde der Verwaltung durch das Nationalparkamt Vorpommern unterstellt.

Schließlich trat am 1.2.2015 das Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz in Kraft, mit dem der mecklenburg-vorpommersche Teil des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe als Biosphärenreservat nach Landesrecht errichtet wurde.

Heute verfügt Mecklenburg-Vorpommern über 13 Großschutzgebiete, davon drei Nationalparke, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparke. In diesen Gebieten erholen sich jährlich ca. 750 Tausend Besucher, werden ca. 2.000 Führungen durchgeführt sowie ca. 2.700 km Wanderwegenetz und ca. 100 Aussichtspunkte unterhalten.

Die Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung bedrohter Lebensräume und Arten. Dadurch besitzen sie weit über die Landesgrenzen hinaus eine hohe Attraktivität für den Naturtourismus und sind wesentlich für das Image Mecklenburg-Vorpommerns als Natur- und Gesundheitsland. (regierung-mv)

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