29.10.2013 | 16:45:00 | ID: 16331 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Neue Chancen für die Region durch Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

Schwerin (agrar-PR) -

Am Dienstag beschloss die Landesregierung in Schwerin den Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern. Mit diesem Gesetz soll der mecklenburgische Teil des länderübergreifenden Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" landesrechtlich als Biosphärenreservat unter Schutz gestellt werden. Bislang ist das 39.700 ha große Gebiet als Naturpark "Mecklenburgisches Elbetal" festgesetzt. Erweitert werden soll es um die Fläche des einstigen Truppenübungsplatzes Lübtheen.

Das geplante Biosphärenreservat ist Teil einer in Mitteleuropa einzigartigen naturnahen Stromlandschaft. Die Niederungen des bis zu 20 Kilometer breiten Urstromtals der Elbe zeichnen sich durch eine Vielfalt stromtaltypischer Standorte, Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten aus. Hinzu kommen die weiten Talsandniederungen mit teils sehr trockenen und nährstoffarmen Lebensräumen. Der gesamte Landschaftsraum ist aus Naturschutzsicht hochgradig schutzwürdig und schutzbedürftig.

"Herkömmlicher Naturschutz ist jedoch nur ein Teil der Gesamtaufgabe der Biosphärenreservate, die ebenso wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aspekte mit einschließt. Biosphärenreservate sind viel mehr als nur Schutzgebiete; sie sind Modellregionen für zukunftsfähige Ideen und Visionen", erläutert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. "Die Region am Westrand Mecklenburgs ist gekennzeichnet durch eine geringe Industriedichte, Abwanderung und Auspendeln vieler Beschäftigter. Mit der Wahrnehmung der wesentlichen Funktionen von Biosphärenreservaten wie Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltige Regionalentwicklung, Bildung und Forschung, aber auch mit den Möglichkeiten in der Metropolregion Hamburg ergeben sich für die strukturschwache Region an der Elbe neue Chancen für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung."

Die Verwaltung des Biosphärenreservats soll – wie in den beiden anderen Biosphärenreservaten des Landes – als Motor für eine zukunftsweisende Regionalentwicklung wirken, indem sie Netzwerke initiiert, Entwicklungsziele und Leitbilder entwickelt, Identifikation mit der Region fördert, Projektmittel einwirbt und innovative Wirtschaftsformen unterstützt.

Im Vorfeld wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die vom Gesetz berührten Gebietskörperschaften, Verbände und Interessensvertretungen um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus lag der Gesetzentwurf öffentlich aus. Insgesamt gingen knapp 140 Stellungnahmen ein, die sich auch im Gesetzentwurf niederschlagen, so u. a. bei der Einführung von Bagatellschwellen, von Ausnahmeregelungen vom Bauverbot, von Erholungsbereichen, aber auch Regelungen für landwirtschaftliche Nutzungen in der Pflegezone. Kernzonen und weitere Pflegezonen sollen erst in nachfolgenden Verordnungsverfahren und vorrangig auf Landesflächen festgesetzt werden. Dr. Backhaus unterstreicht nachdrücklich: "Privateigentümer werden nicht ohne ihr Einverständnis herangezogen."

Das Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern muss nun vom Landtag beschlossen werden.

Hintergrund:

Das mecklenburgische Elbetal wurde 1997 als Teil des Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" zusammen mit Flächen in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein von der UNESCO anerkannt. 2007 wurde es durch das MAB ("Man and Biosphere" )-Nationalkomitee intensiv geprüft mit dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für das Fortbestehen der UNESCO-Anerkennung grundsätzlich gegeben seien, aber unter anderem eine landesrechtliche Festsetzung als Biosphärenreservat erfolgen müsse. Das Gesetzgebungsverfahren wurde 2009 eingeleitet.

Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe ist 342.848 ha groß und umfasst Regionen in Sachsen-Anhalt (56,1 %), Brandenburg (15,6 %) Niedersachsen (16,6%) und Schleswig-Holstein (0,2%). In Mecklenburg-Vorpommern liegen 11,6 & des Gebietes. (regierung-mv)

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