Magdeburg (agrar-PR) - Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landeswassergesetz.
Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat heute dem Kabinett den Entwurf
eines neuen Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorgelegt. Das bisher
geltende Landeswassergesetz ist in großen Teilen durch das im vergangenen Jahr
vom Bund neu erlassene Wasserhaushaltsgesetz überholt und bedarf deshalb einer
Überarbeitung.
„Bei diesem Gesetzgebungsverfahren steht nicht eine
inhaltliche Novellierung des Wasserrechts im Vordergrund“, sagte Aeikens. „Das
bisherige Landeswassergesetz soll in die neue Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes
des Bundes überführt werden. Dies bedeutet, dass bewährte Regelungen des
bisherigen Landesrechts möglichst unverändert beibehalten werden, wobei die
Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten fortgeführt wird.“
Mit nur noch 118 Paragraphen ist das neue Gesetz weniger umfangreich
und übersichtlicher als sein Vorgänger, das es noch auf 197 Paragraphen
brachte. Beispielhaft für den gelungenen Gesetzesentwurf nannte Aeikens den
Hochwasserschutz: „Mit dem neuen Landeswassergesetz wollen wir den vorbeugenden
Hochwasserschutz weiter verbessern. So wird die europäische Richtlinie über die
Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.“
Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 in drei
Arbeitsschritten die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu
verbessern: Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, darauf aufbauend
die Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten und schließlich die
Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Der dafür erforderliche
Finanzbedarf beträgt 15 Millionen Euro. Die Hochwasserrisikomanagementpläne
werden in Zukunft alle sechs Jahre aktualisiert. Die Schwerpunkte der
Verbesserung von Deichen liegen derzeit bei den Elbehauptdeichen in den Bereichen
Dessau-Roßlau und Witttenberg, sowie bei den Muldedeichen bei Jeßnitz und
Raguhn. Deichrückverlegungen bei Retzau/Raguhn, Sandau, Klietznick und
Hohenwarte sind in der fortgeschrittenen Planungsphase.
Mit dem neuen Landeswassergesetz wird auch die bisher
erfolgreiche Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fortgesetzt. Danach
haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Gewässer in einen guten
Zustand zu versetzen, mindestens aber alles zu unternehmen, um diesem Ziel so
nahe wie möglich zu kommen. Aeikens: „Wir haben in den vergangenen Jahren zum
Schutz des Grundwassers gute Erfolge bei der Altlastensanierung erzielt. Dafür
werden jährlich 70 Millionen Euro eingesetzt.“
Bis zum Jahr 2015 sollen Maßnahmen zur Reduzierung von
Stoffeinträgen, zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern,
sowie zur Verbesserung der Gewässerstrukturen umgesetzt werden. Dies sind z.B.
Fischtreppen, Randbepflanzungen und Gewässerrenaturierungen. Dafür sind
ausreichend Haushaltsmittel eingeplant. Neben Haushaltsmitteln des Landes
werden auch Bundes- und europäische Mittel eingesetzt.