23.02.2011 | 10:50:00 | ID: 8302 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Ökokontoverordnung geändert: Naturschutzausgleich für Großvorhaben wird noch flexibler

Kiel (agrar-PR) - Das Kabinett hat gestern (22. Februar) auf Vorschlag von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf eine Änderung der so genannten Ökokontoverordnung beschlossen.
Damit wird dieses Naturschutzinstrument flexibler gestaltet. Beispielsweise beim Straßen- und Leitungsbau sowie bei Industrieprojekten ist nach dem Bundes- und dem Landesnaturschutzgesetz Ausgleich nötig, das heißt Ersatzflächen müssen naturnah entwickelt werden.

Die Suche danach bei Großvorhaben, für die Ausgleichsflächen von mehr als 50 Hektar erforderlich sind, wird mit der neuen Ökokontoverordnung nun vereinfacht: Der Suchraum wird vergrößert, Ausgleichsflächen können auch Naturraum übergreifend geplant werden. Für Vorhaben etwa in der Marsch können sie jetzt auch in begründeten Fällen in der Geest liegen. "Größere Suchräume erleichtern die Flächenbeschaffung, verringern negative Auswirkungen von Flächenkonkurrenzen und ermöglichen ein flexibles, an den Einzelfall angepasstes Vorgehen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die bewährten Naturschutzstandards beibehalten werden", sagte Umweltministerin Rumpf.

Weitere Änderungen betreffen Details der Bewertung von Ökokonten, die ebenfalls vereinfacht wird, ohne jedoch die Ökokontostandards zu ändern. Durch die Ökokontoverordnung wird bereits seit 2008 in Schleswig-Holstein ein Anreiz für freiwilligen Naturschutz gegeben. Flächeneigentümer können auf ihrem Grund ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Förderung Maßnahmen durchführen, die dauerhaft günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Solche Flächen und Projekte können in ein Ökokonto eingebucht werden. Soll dann später an anderer Stelle ein Eingriff in die Natur erfolgen, also beispielsweise ein Bauvorhaben, so kann die im Ökokonto aufgehobene Fläche als Ausgleichsmaßnahme dagegen gesetzt und aus dem Konto ausgebucht werden. Ökokonten sind zudem handelbar. Der Eigentümer kann sie verkaufen oder auch nur das Ausgleichsrecht gegen eine Entschädigung abtreten.

Dieses Instrument hat sich bewährt. Ökokonten werden neben größeren Infrastrukturvorhaben inzwischen auch von privaten Investoren nachgefragt. Der große Vorteil der Ökokonten liegt darin, dass sie als Ausgleichsfläche sofort und ohne langwierigen Grunderwerb verfügbar sind. Ende 2010 waren in Schleswig-Holstein ca. 622 Hektar in Ökokonten erfasst. (pd)
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