08.06.2009 | 00:00:00 | ID: 788 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Recht aktuell

Darmstadt (agrar-PR) - Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz & Co.
KTBL-Tagungen „Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung“ am 28. Mai in Ulm und am 3. Juni in Hannover klären aktuelle Rechtsfragen rund um Planung, Genehmigung und Betrieb von Ställen und Biogasanlagen.

Bei Genehmigung, Bau und Betrieb von Ställen sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Auf den beiden KTBL-Tagungen in Ulm und Hannover haben Fachleute mehr als 200 Teilnehmern aktuelle Rechtsfragen zu Tierhaltungsanlagen erläutert. Die Veranstaltungen richteten sich an Mitarbeiter von Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden, Sachverständige, Gutachter, Berater und alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Planung und Genehmigung befasst sind.

Hans-Walter Schneichel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz zeigte Grenzen und Möglichkeiten zur Verwertung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf. Entsprechen die tierischen Ausscheidungen den Auflagen der aktuellen Hygiene- und Tierseuchenbestimmungen, kommen verschiedene Möglichkeiten zur Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen in Betracht. Neben der Kenntnis über die stoffliche Zusammensetzung und der Veränderung der Nährstoffverfügbarkeit, hob Schneichel die Bedeutung von Kennzeichnung und Dokumentation hervor, um eine lückenlose Informationsweiterleitung zu gewährleisten.

Bei der Planung landwirtschaftlicher Bauvorhaben spielt der Naturschutz eine wichtige Rolle. Dies führt häufig zu Konflikten, wenn beispielsweise Biotope überbaut, Böden versiegelt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt werden. „Die frühzeitige Beachtung von Umweltbelangen kann Genehmigungsverfahren erheblich verkürzen“, betonte Dr. Gisela Nolte von der ökön GmbH in Münster. Daher empfiehlt die Beraterin sich schon bei der Standortwahl über die naturschutzrechtlichen Belange bei den zuständigen Behörden zu informieren. Bei Standorten mit kompliziertem Umfeld sei eine Antragskonferenz, ein sogenannter Scoping-Termin, sinnvoll, um alle beteiligten Behörden an einen Tisch zu bringen.

Die Tierplatzkapazität bestimmt, ob Tierhaltungsanlagen baugenehmigungspflichtig sind. Bernard Schomaker vom Kreislandvolkverband Vechta e.V., Mitglied einer KTBL- Arbeitsgruppe, gab einen Einblick in die aktuelle KTBL-Veröffentlichung „Was ist ein Tierplatz?“. Diese Schrift erläutert, wie Tierplatzzahlen betriebsspezifisch ermittelt werden können. Dadurch können Genehmigungsverfahren bundesweit vereinheitlicht und beschleunigt werden. Auch Änderungen von Anlagen durch Umstellung auf andere Tierarten und Haltungsformen vereinfachen sich. „Aus der Sicht der Arbeitsgruppe würde es der Intention des Umweltrechtes besser entsprechen, die Leistungsgrenze einer Anlage in Form von bestimmten zulässigen Emissionsmengen an Geruch, Ammoniak und Staub anstelle von Tierplätzen zu definieren“, resümierte Schomaker abschließend.

Martin Kamp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erläuterte den Vorentwurf der Richtlinie VDI 3894 „Emissionsminderung Tierhaltung“. Ziel ist, die Abstandsregelung zur Beurteilung von Gerüchen zu überarbeiten. Die Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht.

Der Justitiar der Landwirtschaftskammer NRW, Volkmar Nies, und Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke, Dombert Rechtsanwälte in Potsdam, informierten anhand verschiedener Gerichtsurteile über neue Rechtsprechungen im Bau- und Immissionsschutzrecht. Im Mittelpunkt standen Entscheidungen zur Geruchsproblematik von Ställen und besonders die Zumutbarkeit von Gerüchen in Dörfern. Die ausführlichen Urteile und Erläuterungen sind im Tagungsband nachzulesen.

Eine Voruntersuchung von Tierhaltungsanlagen mit einer Analyse von Standortalternativen und Anlagenoptimierung empfiehlt Dr. Wilfried Eckhof vom Ingenieurbüro Eckhof in Ahrensfelde. Dies gelte vor allem für größere Änderungs- und Neubauvorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Aufgabe der Voruntersuchung ist die Aufdeckung von wichtigen Problempunkten und die Erarbeitung standortbezogener Lösungsvarianten, insbesondere für Vorhaben mit erhöhtem Konfliktpotential.

Dr. Henning Andreae von Staatsbetrieb Sachsenforst stellte Untersuchungsergebnisse zur Stickstoffdeposition bei Rinder- und Geflügelställen in Sachsen vor. Alle Messpunkte im Umfeld der Ställe zeigten, verglichen mit den jeweiligen Hintergrundstandorten der Forstlichen Dauerbeobachtungsflächen, einen deutlich erhöhten Ammonium-Anteil am anorganischen Stickstofffluss.
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Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)
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