24.03.2011 | 12:39:00 | ID: 8761 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Rühmkorf: Gewässerschutz bleibt Herausforderung und erfordert Augenmaß

Potsdam (agrar-PR) - „Erfolgreiche Gewässserschutzpolitik muss für die Menschen erlebbar und gegenwärtig sein“, sagte Brandenburgs Umweltstaatssekretär Daniel Rühmkorf heute anlässlich der Eröffnung einer Tagung zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Potsdam.
„Wir betreiben Gewässerschutz schließlich nicht, um den Berichtspflichten der EU zu entsprechen, sondern für die Region und die Menschen in dieser Region“, so Rühmkorf.

Der Gewässerreichtum Brandenburgs ist ein wichtiger Standortfaktor für die Regionalentwicklung in den ländlichen Räumen. Auch die Metropolenregion Berlin profitiert nicht zuletzt vom Gewässerreichtum ihres Umlands. Zunehmend wird der ökologische Zustand der Gewässer zu einem Schlüsselfaktor der Regionalentwicklung. „Trotz aller bisher erzielten Erfolge besteht etwa hinsichtlich der Nährstoffeinträge in die Gewässer noch deutlicher Handlungsbedarf, der aber auch Augenmaß bei der Umsetzung erfordert“, erklärte Rühmkorf.

Das übergreifende ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie besteht in der Herstellung und der Erhaltung eines guten ökologischen Zustands aller Gewässer. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung ist die Optimierung bestehender Kläranlagen. Im Rahmen einer breit angelegten Studie wurde in Brandenburg fast die Hälfte aller Kläranlagen durch externe Gutachter auf Optimierungspotenziale hin untersucht.

Die Gutachten sollen dazu beitragen, den vorhandenen Anlagenbestand im Sinne des Gewässerschutzes optimal zu nutzen. Sie zeigen den Aufgabenträgern der kommunalen Abwasserentsorgung konkrete Handlungsmöglichkeiten, wie das Leistungsvermögen ihrer Anlagen noch besser ausgeschöpft werden kann. Dies immer unter dem Gesichtspunkt eines aktiven Gewässerschutzes.

Die kommunale Wasserwirtschaft Brandenburgs kann künftig genau ausweisen, welche Beiträge zur Reduzierung von Nährstoffemissionen erbracht werden können und welche Aufwendungen damit verbunden sind. Auf dieser Grundlage können zukünftig etwa mit der Landwirtschaft und der Straßenbauverwaltung verbindliche Festlegungen über deren Anteil zur Minderung von Gewässerbelastungen getroffen werden. (PD)
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