10.08.2015 | 08:10:00 | ID: 20840 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Sicher durch die Ernte: Höchste Vorsicht bei Jagden - Brandgefahr nicht unterschätzen

Schwerin (agrar-PR) - Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz darauf hin, alle Sicherheitsvorkehrungen bei Erntejagden einzuhalten und präventiv gegen Erntefeuer zu handeln.
„Ich bitte alle Landwirte und Jäger: Gehen Sie verantwortungsbewusst mit sich und ihrer Umgebung um. Gerade jetzt ist im Umgang mit Erntemaschinen und bei Erntejagden höchste Vorsicht geboten, damit keine Menschen zu Schaden kommen“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Zu den Bestimmungen zählen u.a. bei der Jagdausübung den gültigen Jagdschein mitzuführen. Während der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen ist die Jagdausübung nur von erhöhten jagdlichen Einrichtungen (Ansitzleitern, Ansitzkanzeln) aus gestattet. Außerdem muss bei Jagden mit mehreren Personen ein Jagdleiter bestimmt werden.

Der Jagdleiter hat den Schützen und Treibern die erforderlichen Anordnungen für den gefahrlosen Ablauf der Jagd zu geben. Er hat insbesondere die Schützen und Treiber vor Beginn der Jagd zu belehren. Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die Waffe erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.

Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Auch darf nicht in das Treiben (den Schlag) hineingeschossen werden. Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben zu tragen.

„Auch bei der Brandprävention bei der Ernte ist höchste Sorgfalt angesagt. Dass fängt damit an, nicht bei den Erntearbeiten zu rauchen oder auch immer einen geprüften Feuerlöscher mitzuführen. Es ist ungemein wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, damit kein großes Unglück geschehen kann“, unterstrich der Minister. Außerdem muss bei einem Einsatz von mehr als zwei Mähdreschern oder Heu- bzw. Strohbergungsmaschinen auf einer Erntefläche ein Wundstreifen angelegt werden und eine Mindestlöschwassermenge von 3.000 Litern vor Ort einsatzbereit sein. (regierung-mv)
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