Düsseldorf/Berlin (agrar-PR) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von
Nordrhein-Westfalen gegen den Weiterbau des E.on-Steinkohlekraftwerks
in Datteln begrüßt. Auf Antrag des BUND hat das OVG Münster auch die 4.
und 5. Teilgenehmigung außer Kraft gesetzt. Damit herrscht auf der
Baustelle ein faktischer Baustopp.
„Das Gericht bestätigt erneut, dass E.on einen
Schwarzbau errichten wollte. Wir fordern, dass der geplante Klimakiller
komplett rückgebaut wird“, sagte Thorben Becker, Energieexperte des
BUND.
„Wenn das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch noch E.on
die Revision gegen das zugrundeliegende Urteil zum Bebauungsplan
versagt, konnte der BUND zum ersten Mal ein bereits im Bau befindliches
Kohlekraftwerk stoppen“, sagte Becker.
Es zeige sich, dass
Kohlekraftwerke selbst in der Bauphase noch Gefahr laufen zu scheitern,
wenn die Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung nicht
ausreichend berücksichtigt worden seien. Selbst wenn die Politik einem
Energieunternehmen gegen den Willen der Bevölkerung den Weg zum Bau
eines Kraftwerks frei gemacht habe, bleibe es ein ziemliches Risiko,
einfach loszubauen. Für den Umweltverband BUND sei die Entscheidung
eine große Ermutigung, weiterhin gegen klimaschädliche
Kraftwerksplanungen vorzugehen.
„Es ist ein gutes Zeichen, dass
auch große Stromkonzerne wie E.on sich nicht einfach über geltendes
Recht hinwegsetzen können“, sagte Becker.
Zum Hintergrund: Nach
der Aufhebung des der Kraftwerksgenehmigung zugrunde liegenden
Bebauungsplans reichte der BUND am 7. September 2009 einen
Baustopp-Antrag in Bezug auf den immissionsschutzrechtlichen
Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung ein. Dieser wurde dann auf
die dritte bis fünfte Teilgenehmigung ausgedehnt. Aus der Aufhebung des
Bebauungsplans ergibt sich als unmittelbare Konsequenz die
Rechtswidrigkeit aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.