Magdeburg/Morsleben (agrar-PR) - Am 22. Oktober
beginnt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Stilllegung des Endlagers
für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Darauf hat heute in
Magdeburg das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hingewiesen. Bis zum
21. Dezember sind dann die Unterlagen im Ministerium in Magdeburg, in der
Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen in Erxleben und im Rathaus
Helmstedt einzusehen. Dazu zählen neben dem Plan zur Stilllegung, der den
Sicherheitsbericht beinhaltet, u.a. auch die Umweltverträglichkeitsstudie und
ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Während dieser zwei Monate besteht
für jeden Bürger die Gelegenheit, anhand der Unterlagen zu prüfen, ob durch das
Endlager und die Auswirkungen des Stilllegungsbetriebes seine Rechte verletzt
werden könnten. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen dann innerhalb dieser
zwei Monate beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt schriftlich
eingereicht werden. Auch Verbände und Verwaltungen können ihre schriftlichen
Stellungnahmen an das Ministerium senden.
Danach
werden die Einwendungen
ausgewertet und in einem sogenannten Erörterungstermin gemeinsam mit
den Einwendern und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber
des Endlagers Morsleben
öffentlich besprochen. Im Anschluss daran wird das Ministerium seine
Prüfung
unter Einbeziehung aller Einwendungen fortsetzen. Der
Planfeststellungsbeschluss kann nur erteilt werden, wenn das BfS die
Langzeitsicherheit nachweisen kann. Auch der Planfeststellungsbeschluss
wird
wieder für die Öffentlichkeit ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger und
auch das
BfS als Antragsteller können dadurch in einer Frist von einem Monat
dagegen
Klage beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einreichen.
Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu gewährleisten, plant das BfS, die eingelagerten Abfälle mit umfangreichen
Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt,
Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen
Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS
derzeit aus.
1970
wurde Morsleben als Standort für ein
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986
erteilte
das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine
unbefristete Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung
und den Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach
1990 auch für Morsleben
zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf
Weiterbetrieb
und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag
wurde 1997 und erneut 2005 auf die Stilllegung beschränkt. Das
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige
Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche
Planfeststellungsverfahren einschließlich der
Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben
durch.
Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche
Gesellschaft zum
Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH.
Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000
Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen
Radionukliden eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von
Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen
Kleinanwendern aus der Industrie.