15.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3011 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Stilllegung Endlager Morsleben/Antrag und Unterlagen für Öffentlichkeitsbeteiligung am Planfeststellungsverfahren werden ausgelegt

Magdeburg/Morsleben (agrar-PR) - Am 22. Oktober beginnt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Darauf hat heute in Magdeburg das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hingewiesen. Bis zum 21. Dezember sind dann die Unterlagen im Ministerium in Magdeburg, in der Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen in Erxleben und im Rathaus Helmstedt einzusehen. Dazu zählen neben dem Plan zur Stilllegung, der den Sicherheitsbericht beinhaltet, u.a. auch die Umweltverträglichkeitsstudie und ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Während dieser zwei Monate besteht für jeden Bürger die Gelegenheit, anhand der Unterlagen zu prüfen, ob durch das Endlager und die Auswirkungen des Stilllegungsbetriebes seine Rechte verletzt werden könnten. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen dann innerhalb dieser zwei Monate beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt schriftlich eingereicht werden. Auch Verbände und Verwaltungen können ihre schriftlichen Stellungnahmen an das Ministerium senden.

Danach werden die Einwendungen ausgewertet und in einem sogenannten Erörterungstermin gemeinsam mit den Einwendern und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber des Endlagers Morsleben öffentlich besprochen. Im Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung unter Einbeziehung aller Einwendungen fortsetzen. Der Planfeststellungsbeschluss kann nur erteilt werden, wenn das BfS die Langzeitsicherheit nachweisen kann. Auch der Planfeststellungsbeschluss wird wieder für die Öffentlichkeit ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger und auch das BfS als Antragsteller können dadurch in einer Frist von einem Monat dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einreichen.

Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu gewährleisten, plant das BfS, die eingelagerten Abfälle mit umfangreichen Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt, Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS derzeit aus.

1970 wurde Morsleben als Standort für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine unbefristete Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde 1997 und erneut 2005 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben durch. Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH.

Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000 Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen Kleinanwendern aus der Industrie.
Pressekontakt
Herr Detlef Thiel
E-Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
Olvenstedter Str. 4
39108 Magdeburg
Deutschland
Telefon:  +49  0391  567-1950
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