02.03.2011 | 13:44:00 | ID: 8419 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Tack zum Tag des Artenschutzes: Gemeinsam gegen illegalen Handel

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) hat anlässlich des morgigen Tages des Artenschutzes appelliert, keine wildlebenden Tier- und Pflanzenarten aus den Tropen zu kaufen oder von einer Urlaubsreise mit nach Hause zu bringen.
Trotz internationalem Artenschutzabkommen und entsprechender Kontrollen werden immer noch weltweit geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren illegal gehandelt und auch in die EU eingeführt. Tack: „Letztlich hat es jeder Einzelne in der Hand, ob er durch seine Kaufentscheidung zum Artensterben oder zum Artenerhalt beiträgt.“

Noch immer verenden zahlreiche exotische Tiere qualvoll auf ihrem Weg nach Europa. Eingezwängt in Containern und Koffern überleben sie zumeist die Reise nicht. „Mit jedem Tier, das von Wilderern aus seinem natürlichen Lebensraum gerissen wird, steigt die Gefahr, dass bestimmte Arten aussterben. Neben der Zerstörung der Lebensräume ist der Tierhandel mit gefährdeten Arten ein Hauptgrund dafür, dass immer mehr Arten unwiederbringlich von diesem Planeten verschwinden“, erklärt Tack.

Der Schmuggel von geschützten Tieren und Pflanzen ist leider noch immer ein lukratives Geschäft. Interpol schätzt den Umsatz beim illegalen Handel geschützter Tiere und Pflanzen auf 20 Milliarden US-Dollar jährlich. Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.

„Es sind aber nicht nur die spektakulären Arten, die vom illegalen Handel betroffen sind, auch beliebte Heimtiere geraten in die Fänge von Schmugglern“, sagte Tack. So werden etwa Strahlenschildkröten im Internet für rund 2.000 Euro angeboten. Im Rahmen von bundesweiten Ermittlungen der Artenschutzbehörden konnten in den letzten Jahren immer wieder illegaler Handel über Mittelsmänner und angebliche Züchter zurückverfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden.

Aber auch beim Kauf von legalen Nachzuchten ist Vorsicht geboten. Angebliche Nachzuchten von Schildkröten auf dem deutschen Markt stellten sich bei Kontrollen oft als illegale Wildfänge heraus, weil gar kein Bestand an Zuchttieren vorhanden war.

Tack empfiehlt, vor dem Erwerb von Exemplaren wildlebender Arten sich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu informieren, ob deren Herkunft legal ist. Alle Halter sind zudem verpflichtet ihre exotischen Schützlinge beim LUGV anzumelden. „Noch besser ist es allerdings, sich bei dem verständlichen Wunsch nach der Anschaffung von Haustieren ausschließlich auf jene Arten zu beschränken, die bei uns nachgezüchtet werden können.

„Wir haben es als Verbraucher und Touristen selbst in der Hand, exotische Tiere zu schützen. Ohne eine entsprechende Nachfrage gibt es auch keinen Markt  für gefährdete Arten“, sagt Tack. Wahre Tierfreunde sollten ganz auf den Kauf von Exoten verzichten und sich lieber in den örtlichen Tierheimen über geeignete tierische Familienmitglieder informieren.

Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna an Flora) unterzeichnet, dem bis heute mehr als 170 Nationen weltweit beigetreten sind. Der internationale Tag des Artenschutzes soll jährlich am 3. März daran erinnern, dass die Menschen wildlebenden Tieren und Pflanzen gegenüber Verantwortung tragen. Ziel des Abkommens ist es, den internationalen Handel mit gefährdeten Arten - neben der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen - zu überwachen und zu reglementieren. (PD)
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