16.09.2022 | 14:55:00 | ID: 34096 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Überschwemmungsgebiete der Ahle und Nebengewässer vorläufig gesichert

Uslar (agrar-PR) - Vorbeugender Hochwasserschutz im Raum Uslar

Uslar - Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gleich mehrere neue Überschwemmungsgebiete auf dem Gebiet der Stadt Uslar im Landkreis Northeim ermittelt und vorläufig gesichert. Konkret geht es um Flächen entlang der Ahle, des Rehbachs, des Malliehagenbachs und des Martinsbachs. Die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das der Landkreis Northeim in eigener Regie durchführen wird.

„Auch in den aktuellen Niedrigwasserzeiten darf der vorbeugende Hochwasserschutz nicht aus den Augen verloren werden", betont Dr. Astrid Deek, Leiterin des Geschäftsbereichs Wasserwirtschaft der Betriebsstelle Süd des NLWKN in Braunschweig. In einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren wurde daher im Auftrag des Landesbetriebs das hydraulische Modell der Ahle und ihrer Nebengewässer auf Grundlage eines neuen digitalen Geländemodells aktualisiert. Die neuen Daten sind die Basis für die Ermittlung jener Flächen, die im Rahmen eines statistisch einmal in hundert Jahren auftretenden Hochwasserereignisses - der sogenannte HQ-100-Fall - von Überschwemmungen betroffenen wären.

Die untersuchten Gewässerabschnitte im Einzugsgebiet der Ahle beginnen im Solling nördlich der Stadt Uslar und enden bei der Einmündung der Nebengewässer in die Ahle bzw. der Ahle in die Schwülme. Die Gesamtlänge beträgt rund 30 Kilometer.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dient einerseits dazu, die Bevölkerung für die oftmals nicht bewusste Hochwassergefahr zu sensibilisieren. Zugleich können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden reduziert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten", erklärt Astrid Deek.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die sogenannte „HQ100"-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien.

Die Verordnungstexte und detaillierte Arbeitskarten der betroffenen Flächen können ab sofort bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.



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