19.12.2011 | 08:30:00 | ID: 11695 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Überwachung gentechnisch veränderter Organismen in der Umwelt wird aufgebaut

Bern (agrar-PR) - Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz nur versuchsweise und bewilligt freigesetzt werden.
Die Freisetzungsverordnung sieht vor, dass das Bundesamt für Umwelt BAFU ein Monitoringsystem aufbaut, damit die Existenz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt frühzeitig erkannt werden kann. Während des Aufbaus dieses Systems wurden bei der erstmaligen Entnahme von Proben an den Universitäten Basel, Lausanne und Zürich sowie am Bahnhof Lugano einzelne gentechnisch veränderte Pflanzen in der Umwelt nachgewiesen.

Noch bis Ende November 2013 gilt in der Schweiz das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das heisst, dass solche Pflanzen nur versuchsweise und mit Bewilligung freigesetzt oder angebaut werden dürfen. Auch der Austritt von gentechnisch veränderten Pflanzen aus Laboratorien oder Gewächshäusern ist möglichst zu minimieren. Es ist insbesondere zu verhindern, dass sich gentechnisch veränderte mit unveränderten Pflanzen kreuzen (siehe unten).

Gemäss der Freisetzungsverordnung muss der Bund ein Monitoringsystem aufbauen, um gentechnisch veränderte Pflanzen in der Umwelt frühzeitig feststellen zu können. Dieses Ziel ist auch im Hinblick auf das Ende des Moratoriums von Bedeutung. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat entsprechende Projekte gestartet.

Das vorgesehene Monitoring wird durch das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt und andere Auftragnehmer im Auftrag des BAFU durchgeführt. Proben werden systematisch erhoben und ausgewertet. Die Resultate werden verlässliche Aussagen über die Verbreitung und Dichte von gentechnisch verändertem Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana), eine in der Forschung verwendete Pflanze, in der Umwelt zulassen.


Einzelne gentechnisch veränderte Pflanzen bei Laboratorien gefunden

Beim Aufbau des Monitoringsystems wurden im Jahr 2011 Proben von Ackerschmalwand bei Laboratorien der Universitäten Zürich, Basel, Lausanne und Freiburg genommen und analysiert. Diese Universitäten haben freiwillig an den Untersuchungen teilgenommen. Dabei sind in Basel, Lausanne und Zürich einzelne gentechnisch veränderte Pflanzen ausserhalb von Labors nachgewiesen worden.

Die betroffenen Laboratorien wurden informiert und aufgefordert, alle möglichen Austrittswege zu analysieren, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu evaluieren und in ihr Biosicherheitskonzept aufzunehmen. Für die Kontrolle der Einschliessungspflicht und der Sicherheitsmassnahmen sind die Kantone zuständig.


Fund auch entlang eines Transportweges

Ein weiteres Projekt im Rahmen des Monitorings dient der langfristigen Überwachung von gentechnisch veränderten Pflanzen entlang von Transportwegen. Bei einer der Untersuchungen wurden am Bahnhof Lugano gentechnisch veränderte Rapspflanzen gefunden. Der Kanton Tessin hat die Pflanzen gemäss der Freisetzungsverordnung entfernt und wird analysieren, woher sie stammen.


Bislang keine Nachweise bei Pollen

Zudem hat das BAFU ein Projekt zum Nachweis von gentechnisch verändertem Pollen von Raps und Mais gestartet. Dabei wird der von Honigbienen gesammelte Pollen analysiert und auf mögliche Spuren von gentechnisch verändertem Pollen untersucht. Bis jetzt wurden keine Verunreinigungen festgestellt.


Funde an Transportwegen und bei Laboratorien nicht völlig überraschend

Labors und Transportwege sind mögliche Quellen für die Verbreitung von GVO-Pflanzen und werden deshalb im geplanten Monitoring intensiv beobachtet. Nach heutigem Stand des Wissens ist durch die festgestellten gentechnisch veränderten Pflanzen, die sofort entfernt wurden, kein Schaden an Gesundheit, Umwelt oder Infrastruktur entstanden. Die Funde zeigen, dass sich das vorgesehene Monitoringsystem für die Identifikation von gentechnisch veränderten Pflanzen eignet.


Geltende gesetzliche Regelungen

Gemäss der Freisetzungsverordnung (Art. 7) muss der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt so erfolgen, dass dadurch weder Menschen, Tiere und Umwelt gefährdet noch die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigt werden. Insbesondere dürfen sich die gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt nicht unkontrolliert verbreiten und vermehren können. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gilt noch bis 2013 ein Moratorium. Die Verwendung von GVO in geschlossenen Systemen muss so sicher sein, dass ein allfälliger Austritt aus dem geschlossenem System in die Umwelt minimiert wird. (bafu)
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