24.08.2016 | 11:45:00 | ID: 22815 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Urlaubszeit ist Erholungszeit im Wald / Regeln bei Hitze einhalten

Stuttgart (agrar-PR) - Forstminister Peter Hauk MdL warnt: „Waldbrandgefahr steigt an heißen Tagen – Bürgerinnen und Bürger sollten Verhaltenstipps im Wald beachten“
Die sommerlich heißen Temperaturen der kommenden Tage laden zu einem Besuch in einen kühlen und schattigen Wald ein – um dort beispielsweise ausgiebig spazieren zu gehen. Im Wald sollten allerdings einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Denn die steigenden Temperaturen können zu einem höheren Waldbrandrisiko führen, wie Forstminister Peter Hauk MdL warnte.

„Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lässt die Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg lokal ansteigen. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten daher die gängigen Verhaltensregeln einhalten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk MdL am Mittwoch (24. August) in Stuttgart. Dazu gehöre vor allem das Rauchverbot im Wald.

Auch das Grillen sei nur an offiziellen Grillplätzen erlaubt. „Das Feuer an erlaubten Plätzen und Grillstellen muss immer beaufsichtigt und beim Verlassen der Feuerstelle komplett gelöscht werden. Mehr als die Hälfte der Waldbrände entstehen leider durch Fahrlässigkeit“, sagte der Minister.

„Sollte es zum Ernstfall kommen, ist eine sofortige Meldung an die Feuerwehr wichtig“, betonte der Minister. Die gute Erschließung von Waldflächen ermögliche einen schnellen Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucherinnen und Waldbesucher gerade bei hohen Temperaturen die geltenden Regeln berücksichtigen und kein Risiko im Wald eingehen“, betonte Hauk.

Hintergrundinformationen:

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?

Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können. (MLR-BW)
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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