09.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1192 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Wasserschutzgebiet Jüterbog neu festgelegt

Potsdam (agrar-PR) - Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Jüterbog neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 29. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.

Das im Jahre 1913 errichtete und im Februar 2004 abschließend rekonstruierte und erneuerte Wasserwerk Jüterbog I des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming versorgt mit einer prognostizierten mittleren Entnahmemenge von 2.700 Kubikmetern pro Tag aus fünf Brunnen zirka 13.300 Einwohner der Stadt Jüterbog einschließlich der Ortsteile Grüna, Kloster Zinna, Werder und Neuhof sowie die Ortsteile Rohrbeck und Bochow der Gemeinde Niedergörsdorf.

Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog geboten.

Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.

Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teilen der Ortslage von Jüterbog und Rohrbeck. Gefährdungen des Grundwasservorkommens durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln wurden punktuell im Einzugsgebiet nachgewiesen. Weitere Gefährdungen durch unsachgemäße landwirtschaftliche Einträge von Düngemitteln oder Pestiziden, aber auch durch wassergefährdende Stoffe, müssen künftig verhindert werden.

Deshalb hat Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke das klar abgegrenzte und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehene Wasserschutzgebiet Jüterbog mit einer Größe von zirka 890 Hektar erlassen. Es ist damit zirka 830 Hektar kleiner als das alte, nunmehr aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht, welches auch für das bereits stillgelegte Wasserwerk Jüterbog II galt.

Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.

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Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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