Potsdam (agrar-PR) -
Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Jüterbog neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 29. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des
Wasserschutzgebietes Jüterbog geführt haben, treffen auch für die
meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet
werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger
Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So
bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in
anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers
nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht
festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im
Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
Das im Jahre 1913 errichtete und im Februar 2004 abschließend
rekonstruierte und erneuerte Wasserwerk Jüterbog I des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming versorgt mit einer
prognostizierten mittleren Entnahmemenge von 2.700 Kubikmetern pro Tag
aus fünf Brunnen zirka 13.300 Einwohner der Stadt Jüterbog
einschließlich der Ortsteile Grüna, Kloster Zinna, Werder und Neuhof
sowie die Ortsteile Rohrbeck und Bochow der Gemeinde Niedergörsdorf.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken
zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog
geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden
mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten
Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen
landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teilen der Ortslage von
Jüterbog und Rohrbeck. Gefährdungen des Grundwasservorkommens durch
unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln wurden punktuell im
Einzugsgebiet nachgewiesen. Weitere Gefährdungen durch unsachgemäße
landwirtschaftliche Einträge von Düngemitteln oder Pestiziden, aber
auch durch wassergefährdende Stoffe, müssen künftig verhindert werden.
Deshalb hat Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke das
klar abgegrenzte und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehene
Wasserschutzgebiet Jüterbog mit einer Größe von zirka 890 Hektar
erlassen. Es ist damit zirka 830 Hektar kleiner als das alte, nunmehr
aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht, welches auch für
das bereits stillgelegte Wasserwerk Jüterbog II galt.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und
des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch
langfristig gesichert werden.
weitere Informationen:
Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg