Düsseldorf (agrar-PR) - Die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind am (heutigen)
Freitag in Hannover zur 3. Ministerkonferenz der
Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) zusammen gekommen. Im Mittelpunkt
stand die Unterzeichnung der Erklärung über den ersten
Bewirtschaftungsplan für die gesamte Flussgebietseinheit der Weser.
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind die Kerninstrumente
der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
„Lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser im Einzugsgebiet der
Weser, das ist unser gemeinsames Ziel“, erläuterte Umweltminister
Hans-Heinrich Sander als Vorsitzender der FGG Weser. „Jetzt geht es an
die praktische Umsetzung. Beispielsweise müssen wir verstärkt dafür
sorgen, dass die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische verbessert
wird. Wichtig ist auch, dass geeignete Wege gefunden werden, um eine
wirklich nachhaltige Salzlastreduzierung in Werra und Weser zu
erreichen. Eine weitere Aufgabe ist es, den Eintrag von Nitrat in das
Grundwasser zu vermindern.“
„Für das gemeinsame Ziel, lebendige Gewässer zu erhalten und zu
schaffen, brauchen wir in den nächsten Jahren länderübergreifende
Lösungen. Der Bewirtschaftungsplan ist die Grundlage für einheitliche
und erfolgreiche Maßnahmen“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister
Eckhard Uhlenberg. „Für Bremen stellt die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie eine besondere Herausforderung dar, da Gewässer
zur nachhaltigen Entwicklung Raum benötigen und innerhalb der Stadt nur
kaum Flächen zur Renaturierung zur Verfügung stehen“, so Reinhard
Loske, Umweltsenator in Bremen. „Trotzdem ist es Bremen gelungen,
bereits heute erste Teile der befestigten Weserufer zurückzubauen und
dem Fluss sein natürliches Ufer zurückzugeben. Diese Anstrengungen
werden wir auch in den kommenden Jahren an der Weser und in anderen
bremischen Gewässern fortsetzen.“
„Bereits in den vergangenen Jahrzehnten konnte durch
gemeinschaftliches Handeln der Anrainer in den Einzugsgebieten von
Fulda, Werra und Weser eine maßgebliche Verbesserung vor allem der
Wasserqualität erreicht werden“, betonte die Weserminister-Konferenz in
ihrer Erklärung. Dabei habe der Schwerpunkt auf dem Ausbau der
kommunalen und industriellen Kläranlagen gelegen. „Hierdurch wurde
bereits ein hoher Standard im Gewässerschutz erreicht, so dass die
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Wasserqualität in
vielen Gebieten der Flussgebietsgemeinschaft Weser bereits heute
erreicht werden.“
Zum Abschluss der Konferenz übergab Umweltminister Hans-Heinrich
Sander den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Weser turnusgemäß an
Nordrhein-Westfalen. Alle drei Jahre wechselt der Vorsitz in der
Flussgebietsgemeinschaft Weser, der Weser-Ministerkonferenz und des
Weserrats.
Erklärung der Weser-Ministerkonferenz vom 4. Dezember 2009:
Wir, die für den Gewässerschutz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser
zuständige Ministerin, die Minister und der Senator haben am 4.
Dezember 2009 in Hannover den ersten Bewirtschaftungsplan für die
gesamte Flussgebietseinheit Weser verabschiedet. Flüsse und Bäche sind
das wichtigste Vernetzungssystem für Pflanzen und Tiere in unserer
Kulturlandschaft. Überdies dienen sie dem Menschen in vielfältiger
Weise z.B. als Schifffahrtsstraße, als Naherholungsgebiet oder auch als
Bezugsquelle für Trink- und Brauchwasser. Nach den Vorgaben der
europäischen Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens in der
Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmenrichtlinie) sind die Gewässer in einer
Flussgebietseinheit ganzheitlich von der Quelle bis zur Mündung,
einschließlich des Grundwassers sowie der Übergangs- und Küstengewässer
zu bewirtschaften. Ziel dieser Richtlinie ist es, dass perspektivisch
alle Gewässer in Europa, also auch die Gewässer in der
Flussgebietsgemeinschaft Weser, einen „guten Zustand“ erreichen sollen.
In dem nun beschlossenen umfangreichen Bewirtschaftungsplan und
Maßnahmenprogramm legen die Länder Bayern, Bremen, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dar,
wie sie sich gemeinsam den zukünftigen Bewirtschaftungsaufgaben stellen
werden und welche Maßnahmen bis 2015 zur Verbesserung der Gewässer
vorgesehen sind.
In den vergangenen Jahrzehnten konnte durch gemeinschaftliches Handeln
der Anrainer in den Einzugsgebieten von Fulda, Werra und Weser eine
maßgebliche Verbesserung vor allem der Wasserqualität erreicht werden.
Dabei lag der Schwerpunkt auf dem Ausbau der kommunalen und
industriellen Kläranlagen. Hierdurch wurde bereits ein hoher Standard
im Gewässerschutz erreicht, so dass die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Wasserqualität in vielen
Gebieten der Flussgebietsgemeinschaft Weser bereits heute erreicht
werden.
Wir, die für den Gewässerschutz in der Flussgebietsgemeinschaft
Weser zuständige Ministerin, die Minister und der Senator sehen uns in
unserem gemeinsamen Weg zur Verbesserung der Gewässer durch die
Europäischen Anforderungen, hier vor allem der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie, unterstützt. In der Flussgebietsgemeinschaft
Weser stehen neue Herausforderungen zur weiteren Verbesserung der
Fulda, Werra und Weser insbesondere hinsichtlich der biologischen
Wasserqualität an. Folgende überregionale Handlungsfelder wurden,
neben regionsspezifischen Handlungsfeldern, als bedeutend eingestuft.
1. In den Einzugsgebieten von Fulda, Werra und
Weser ist, ein erhöhter Eintrag von Nährstoffen aus der Fläche
festzustellen, der in den Küstengewässern, aber auch in langsam
fließenden Gewässerabschnitten zur Überdüngung führt und den
Sauerstoffgehalt stark senkt. Dieser flächenhafte Eintrag erfolgt über
Erosion, Zufluss über Drainage oder das Grundwasser. Das Grundwasser
selbst ist unabhängig von der Belastung der Oberflächengewässer als
eine der wichtigsten Trinkwasser-Bezugsquellen zu sichern und zu
schützen. Darüber hinaus soll gemeinsam mit den Nutzern an den
Gewässern der Eintrag von Nährstoffen nachhaltig gesenkt und so zur
Verbesserung des Gewässer- und Meeresschutzes ein wesentlicher Beitrag
geleistet werden.
2. Wer von den Belastungen der Werra und
Weser spricht, muss vor allem ihre langjährigen hohen
Salzkonzentrationen erwähnen. Diese werden im Wesentlichen durch die
Kaliindustrie hervorgerufen. Hier gilt es, gemeinsam mit allen
Beteiligten, geeignete Wege zur nachhaltigen Salzlastreduzierung in
Werra und Weser zu finden, die eine Fortführung der Kaliproduktion
ermöglichen.
3. Neben der Verbesserung der Wasserqualität ist
vor allem die Aufwertung der Gewässerstruktur erforderlich. Hierfür
sind weitere Anstrengungen zur Entwicklung der Ufer- und Sohlenbereiche
sowie eine Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer notwendig.
Für diese drei überregionalen Handlungsfelder der
Flussgebietseinheit Weser haben die Länder gemeinsame
Maßnahmenstrategien entwickelt. Diese sind im Bewirtschaftungsplan
sowie im Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Weser
zusammengestellt und erläutert
Besonderes Augenmerk ist bei der Aufstellung des
Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms auf die Einbeziehung
der Öffentlichkeit gelegt worden, um schon frühzeitig die Interessen
und Anregungen von Betroffenen einbeziehen zu können. Hierbei hat sich
in den vergangenen Jahren eine neue Art der Zusammenarbeit entwickelt,
die künftig weiter intensiviert werden soll. Denn es zeigt sich, dass
nur mit dem Wissen und der Akzeptanz vor Ort ein guter Gewässerschutz
erfolgreich vollzogen werden kann. Deswegen sollen auch in Zukunft
zahlreiche Maßnahmen für sauberes Wasser und lebendige Gewässer
Hand-in-Hand mit den Betroffenen auf lokaler Ebene vorbereitet und
durchgeführt werden.
Wir, die für den Gewässerschutz in der
Flussgebietsgemeinschaft Weser zuständige Ministerin, die Minister und
der Senator sehen die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme als
gemeinsame Herausforderung wie auch als Chance an, gemeinsam und
länderübergreifend für eine nachhaltige Verbesserung unserer Flüsse,
Seen und das Grundwasser zu sorgen. Diesen Prozess sowie die weitere
Koordinierung der Planungen zur Verwirklichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie wollen die Ministerin, die Minister und der
Senator in der Flussgebietsgemeinschaft Weser auch in den nächsten
Jahren fortführen und intensiv begleiten.
Hintergrund: Der Bewirtschaftungsplan und das
Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Weser sind von den
beteiligten Ländern bis zum 22.12.2009 aufzustellen und anschließend in
einem ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 umzusetzen. Da bereits
jetzt absehbar ist, das nicht alles, was die EG-Wasserrahmenrichtlinie
fordert, bis 2015 erledigt werden kann, wird von den gesetzlich
zugelassenen Fristverlängerungen von zweimal sechs Jahren bis zum Jahre
2027 Gebrauch gemacht werden müssen. Auch die Flussgebietsgemeinschaft
Weser wird somit 2015 und 2021 erneut einen weiterentwickelten
Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm vorlegen.