Seit Inkrafttreten der verbesserten Förderkonditionen für die
Sanierung von Kleinkläranlagen im Frühjahr 2009 sind bei den
zuständigen Behörden in den Landkreisen über 6.400 Förderanträge
gestellt worden.
"Dieser enorme Zuspruch zeigt: Wir haben ein
akutes Problem aufgegriffen und praktikable Lösungen angeboten", so
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, auf dessen
Initiative die Förderkonditionen verbessert wurden.
Zum
Vergleich: Im vergangenen Jahr wurde die Sanierung von ca. 2.000
Kleinklaranlagen gefördert; von etwa 16.200 insgesamt seit 1998.
"Damit
haben wir einen großen Beitrag zur Entlastung des Grundwassers und
insgesamt zum Schutz der Umwelt geleistet", so der Umweltminister.
Er
dankte den Mitarbeitern in den unteren Wasserbehörden bei den
Landkreisen für ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser
Förderrichtlinie.
Betreiber von Kleinkläranlagen haben noch bis
Jahresende Zeit, einen Antrag im Rahmen der veränderten
Förderichtlinie zu stellen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist
jedoch Zeit bis Ende 2011.
Auch im nächsten Jahr wird die Sanierung von Kleinkläranlagen gefördert, allerdings zu den ursprünglich geltenden Konditionen.
"Wir
haben von Anfang an betont, dass die verdoppelten Fördersätze nur
zeitlich befristet gelten können. Darauf haben wir uns auch im
Begleitausschuss mit den beteiligten Partnern geeinigt. Die Befristung
soll dazu beitragen, innerhalb eines kurzen Zeitraums tatsächlich zu
einer spürbaren Verbesserung zu kommen. Das ist uns gelungen", so
Backhaus.
Hintergrund:
Mit der im Frühjahr 2009 geförderten
Richtlinie wurden die Fördersätze bei der Sanierung von
Kleinkläranlagen befristet bis zum 31.12.2009 verdoppelt:
von
750 € auf 1.500 € bei einer Investitionssumme von mindestens 3.500 €;
1.500 € auf 3.000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 7.000 € und von
2.000 auf 4.000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 10.000 €.