16.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3636 | Ressort: Umwelt | Unternehmen

Backhaus: Enormer Schub bei Sanierung von Kleinkläranlagen

Schwerin (agrar-PR) -
Seit Inkrafttreten der verbesserten Förderkonditionen für die Sanierung von Kleinkläranlagen im Frühjahr 2009 sind bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen über 6.400 Förderanträge gestellt worden.

"Dieser enorme Zuspruch zeigt: Wir haben ein akutes Problem aufgegriffen  und praktikable Lösungen angeboten", so Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, auf dessen Initiative die Förderkonditionen verbessert wurden.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurde die Sanierung  von ca. 2.000 Kleinklaranlagen gefördert; von etwa 16.200 insgesamt seit 1998.

"Damit haben wir einen großen Beitrag zur Entlastung des  Grundwassers und insgesamt zum Schutz der Umwelt geleistet", so der Umweltminister.

 Er dankte den Mitarbeitern in den unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen für ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Förderrichtlinie.

Betreiber von Kleinkläranlagen haben noch bis Jahresende Zeit, einen Antrag  im Rahmen der veränderten Förderichtlinie zu stellen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist jedoch Zeit bis Ende 2011. 

Auch im nächsten Jahr wird die Sanierung von Kleinkläranlagen gefördert, allerdings zu den ursprünglich  geltenden Konditionen.

"Wir haben von Anfang an betont, dass die verdoppelten Fördersätze nur zeitlich befristet gelten können. Darauf haben wir uns auch im Begleitausschuss mit den beteiligten Partnern geeinigt. Die Befristung soll dazu beitragen,  innerhalb eines kurzen Zeitraums tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung zu kommen. Das ist uns gelungen", so Backhaus.

Hintergrund:

Mit der im Frühjahr 2009 geförderten Richtlinie wurden die Fördersätze bei der Sanierung von Kleinkläranlagen befristet bis zum 31.12.2009 verdoppelt:

von 750 € auf 1.500 € bei einer Investitionssumme von mindestens 3.500 €; 1.500 € auf 3.000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 7.000 € und von 2.000 auf 4.000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 10.000 €.
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