19.11.2021 | 10:13:00 | ID: 31548 | Ressort: Verbraucher | Gesundheit

Hospitalisierungsinzidenz neuer Maßstab für Corona-Maßnahmen

Stuttgart (agrar-PR) - Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt. Entscheidend ist dabei die Krankenhaus-Auslastung, die mit der Hospitalisierungsinzidenz gemessen wird.
Ausschlaggebend für schärfere Corona-Maßnahmen ist die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Sie gibt an, wieviele Menschen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Bundesland in ein Krankenhaus eingewiesen wurden.

Die Hospitalisierungsinzidenz bzw. Hospitalisierungsrate basiert auf derselben Formel, mit der auch die 7-Tage-Inzidenz berechnet wird. Es wird die Anzahl der neu gemeldeten und durch PCR-Test bestätigten Covid-19-Patienten, die in den vergangenen sieben Tagen wegen ihrer Erkrankung neu in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, benötigt. Außerdem wird die Einwohnerzahl des Ortes oder Bundeslandes mit in die Berechnung einbezogen. Die Formel für die Hospitalisierungsinzidenz lautet somit: Anzahl der Krankenhauseinweisungen / Einwohnerzahl * 100.000

Seit Oktober hat das Robert-Koch-Instituat (RKI) die Berechnungsgrundlage für die Hospitalisierungsinzidenz verbessert. Bei den Werten fehlten bislang immer noch zahlreiche Fälle, die zwar als Corona-positiv gemeldet, aber erst Tage später ins Krankenhaus eingewiesen worden sind. Auf diese Weise war das Bild, das sich aus der Hospitalisierungsrate ergab, verzerrt. Schätzungen sollen jetzt diesen Fehler minimieren.

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von drei gilt jetzt in einem Bundesland flächendeckend im Freizeit- und Kulturbereich, bei Sport- und anderen Veranstaltungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Beherbungen die 2G-Regel. Das heißt nur Geimpfte und Genesene dürfen daran teilnehmen.

Ab einem Wert von 6 greift die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und genesene Personen müssen dann zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Das soll insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars gelten.

Wenn die Hospitalisierungsinzidenz einen Wert von 9 erreicht, sollen weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen verhängt werden.

In der dritten Corona-Welle lag der bundesweite Höchststand der Hospitalisierungsrate bei 15,5 im vergangenen Winter.
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Entwicklung der Hospitalisierungsinzidenz
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