Oldenburg (agrar-PR) -
Häufiges Fegen und gelegentliches Abflammen als Alternative Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen und Zufahrten strikt verboten. Nach Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen dürfen diese Präparate laut Pflanzenschutzgesetz nur auf Freilandflächen ausgebracht werden, die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Dieses Verbot gilt auch für alle Chemikalien, mit denen Unkräuter vernichtet werden können. Darin eingeschlossen sind auch die im Handel frei käuflichen Mittel, selbst wenn sie laut Produktinformation „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sind. Der Grund des Verbotes liegt auf der Hand: Pflanzenschutzmittel können von den gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen und in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen. So kann die Umwelt teils erheblich belastet werden.
Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. In besonderen Fällen kann sie aber als zuständige Behörde Ausnahmen zulassen. Alternativen, um unerwünschtes Grün zu beseitigen, sind häufiges Fegen mit einem groben Besen und das Abflammen mit einem in Baumärkten erhältlichen Gasbrennstab.
Fragen zu diesem Thema beantwortet das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 4005-2428.