21.06.2011 | 06:30:00 | ID: 9877 | Ressort: Verbraucher | Hobby & Freizeit

Hundegesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft

Hannover (agrar-PR) -

Vor rund einem Monat ist das neue Hundegesetz vom Landtag verabschiedet worden. „Das neue Gesetz soll den Tierschutz stärken und dazu beitragen, Beißvorfälle in Zukunft zu vermeiden", so Minister Gert Lindemann.

Ab dem 1. Juli 2011 müssen Hunde in Niedersachsen gechippt und haftpflichtversichert sein. Es ist davon auszugehen, dass das Gros der Hunde in Niedersachsen bereits gechippt und haftpflichtversichert ist.

Minister Lindemann: „Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Hundehalter bereits jetzt selbstverständlich, auch das Chippen durch den Tierarzt ist gängige Praxis." So werden nicht nur Hunde, sondern beispielsweise auch Pferde und Schafe auf diese Weise gekennzeichnet. Sowohl beim Abschluss einer Versicherung als auch bei der Chippung handelt es sich also um langjährig erprobte Vorgehensweisen, die schnell und einfach umzusetzen sind.

Die Neuregelung zur Sachkunde von Hundehalterinnen und -haltern und zur Registrierung gechippter Hunde tritt erst in zwei Jahren, ab dem 1. Juli 2013, in Kraft.

In Bezug auf die bisherigen Regelungen für gefährliche Hunde hat sich weitestgehend nichts geändert. Hier bleibt es bei der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Rahmen der Gesetzgebung sind überwiegende Neuregelungen nicht wie ursprünglich vorgesehen den Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern wegen des Sachzusammenhangs mit dem Ordnungsrecht und der Hundesteuer auf gemeindliche Ebene verlagert worden.Zu den neuen Aufgaben der Gemeinden gehört insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Pflicht zum Chippen, zur Haftpflichtversicherung und zur vorhandenen Sachkunde.

Heute Dienstag, 21. Juni, findet auf Einladung des Landwirtschaftsministeriums ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der für das Gesetz zuständigen Behörden, nämlich den Gemeinden und Kreisen, statt. Dabei sollen als Hilfestellung für die zuständigen Behörden ggf. noch notwendige Konkretisierungen und Hinweise zum Gesetz in Form von Durchführungsbestimmungen erarbeitet werden.Das vollständige Gesetz kann auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden unter www.ml.niedersachsen.de. Hier findet man auch einen „Frage&Antwort"-Katalog mit allen Informationen zum Hundegesetz auf einen Blick.


Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
Frau Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

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