Stuttgart (agrar-PR) -
Aus Gründen der Tierseuchenprophylaxe keine Tiere unbekannter Herkunft oder Lebensmittel tierischer Herkunft mitbringen / Arten- und Tierschutz beachten "Wer mit seinem Haustier eine Reise außerhalb der EU antritt oder
beabsichtigt einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaubsland mit nach
Hause zu bringen, sollte sich vor Reiseantritt gründlich über die
strengen Regelungen zur Vermeidung von Tollwut informieren", sagte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Donnerstag (6. August) in Stuttgart. Für den
Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Heimvögeln bestünden strenge
Regeln.
Bereits seit dem 1. Oktober 2004 müssen Hunde und Katzen einen
EU-Heimtierausweis vorweisen, den die Halterinnen und Halter bei jedem
praktizierendem Tierarzt erhalten. Dazu müssen Hunde und Katzen mit
einer deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet
sein. Zusätzlich müssen die Tiere eine gültige Tollwutimpfung mit einem
Impfstoff nach der WHO-Norm aufweisen. Die tollwutfreien
EU-Mitgliedstaaten Malta, Irland, Vereinigtes Königreich und Schweden
fordern zur gültigen Tollwutimpfung eine zusätzliche Zecken- und
Echinokokkenbehandlung durch einen amtlichen Tierarzt sowie eine
Tollwut-Titerbestimmung durch ein zugelassenes Labor. Für die
Drittländer Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San
Marino, Schweiz und dem Vatikanstaat, die den Mitgliedstaaten
gleichgestellt sind sowie in gelisteten Drittländer mit bekannter
Tollwutsituation gelten keine weiteren als die über die oben genannten
hinausgehenden Anforderungen. Für die Wiedereinreise oder die
Ersteinreise aus Nicht-EU-Ländern mit unbekannter Tollwutsituation in
die EU muss bereits vor der Ausreise eine Titerbestimmung zur Kontrolle
der Tollwutschutzimpfung in einem zugelassenen Labor erfolgen. Diese
ist im Heimtierpass einzutragen.
"Jeder, der aus Mitleid ein herrenloses Tier aus dem Urlaub
mitbringen möchte, muss sich dies vorher gut überlegen und sich über
die möglichen Konsequenzen im Klaren sein", sagte Minister Hauk.
Herrenlose Tiere aus südlichen Ländern seien häufig krank, was neben
hohen Behandlungskosten auch zu Gesundheitsgefahren für Menschen und
einheimische Tiere führen könne. Das Spektrum reiche von
Hautpilzerkrankungen über langwierige Infektionskrankheiten bis hin zur
Tollwut. Ein besonderes Problem sei das Mitnehmen von Tieren im Rahmen
sogenannter Tierschutzinitiativen, häufig auf mehr oder weniger
illegale Weise. "Lassen Sie sich nicht als sogenannte 'Flugpaten' zur
Mitnahme von Tieren missbrauchen. Tiere, die nicht im privaten
Reiseverkehr mitgeführt werden, unterliegen besonderen
Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der
Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal", warnte Minister
Hauk.
An Urlaubsorten lauern zudem noch weitere Risiken für die Reisenden.
So verstoßen Urlauber häufig aus Unwissenheit durch den Kauf exotischer
Souvenirs, Tiere oder Pflanzen gegen artenschutzrechtliche
Bestimmungen. Vor allem begehrte Reiseandenken wie Schnitzereien aus
Elfenbein oder präparierte Hörner des Nashorns, Erzeugnisse aus
Korallen, Wildkatzenfellen, Krokodil- und Schlangenleder, aber auch
lebende Wasser- und Landschildkröten, Papageien, Schlangen und
Amphibien sowie Orchideen und Kakteen unterliegen strengen
Einfuhrregelungen. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs angeboten,
ist höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber nicht
auf vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen. Nur die
Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmigungen
erteilen. Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder daraus
hergestellte Erzeugnisse von geschützten Arten ohne vorgeschriebene
Aus- und Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden diese
beschlagnahmt. Ordnungsrechtliche Verfahren und empfindliche
Geldstrafen drohen. "Am besten ist es, von vornherein auf exotische
Souvenirs aus der Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten, damit es gar
nicht erst zu Situationen kommt, in denen bei der Einreise nach
Deutschland das Urlaubs- und Erholungsgefühl blitzartig verschwindet",
betonte Minister Hauk. Ein solcher Verzicht sei der beste Schutz für
die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt am Urlaubsort wie auch für den
eigenen Geldbeutel.
Vorsicht ist auch bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen,
tierischen Fetten sowie von Milch und Milchprodukten aus Ländern
außerhalb der EU geboten. "Ohne vorherige Veterinärkontrolle ist dies
bis auf wenige Ausnahmen dem Grunde nach schlicht verboten", sagte
Minister Hauk.
Weitere Informationen zum Thema 'Reisen mit Haustieren' sind auch
auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen
Raum unter
www.mlr.baden-wurttemberg.de abzurufen.
Weitere Informationen zum Thema 'Artenschutz' finden sich auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen unter
www.artenschutz-online.de abzurufen.