06.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1592 | Ressort: Verbraucher | Hobby & Freizeit

Minister Peter Hauk MdL: "Bei Auslandsreisen mit Haustieren sind einige wichtige Regeln zu beachten"

Stuttgart (agrar-PR) - Aus Gründen der Tierseuchenprophylaxe keine Tiere unbekannter Herkunft oder Lebensmittel tierischer Herkunft mitbringen / Arten- und Tierschutz beachten
"Wer mit seinem Haustier eine Reise außerhalb der EU antritt oder beabsichtigt einen Hund oder eine Katze aus dem Urlaubsland mit nach Hause zu bringen, sollte sich vor Reiseantritt gründlich über die strengen Regelungen zur Vermeidung von Tollwut informieren", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (6. August) in Stuttgart. Für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Heimvögeln bestünden strenge Regeln.

Bereits seit dem 1. Oktober 2004 müssen Hunde und Katzen einen EU-Heimtierausweis vorweisen, den die Halterinnen und Halter bei jedem praktizierendem Tierarzt erhalten. Dazu müssen Hunde und Katzen mit einer deutlich lesbaren Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich müssen die Tiere eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach der WHO-Norm aufweisen. Die tollwutfreien EU-Mitgliedstaaten Malta, Irland, Vereinigtes Königreich und Schweden fordern zur gültigen Tollwutimpfung eine zusätzliche Zecken- und Echinokokkenbehandlung durch einen amtlichen Tierarzt sowie eine Tollwut-Titerbestimmung durch ein zugelassenes Labor. Für die Drittländer Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und dem Vatikanstaat, die den Mitgliedstaaten gleichgestellt sind sowie in gelisteten Drittländer mit bekannter Tollwutsituation gelten keine weiteren als die über die oben genannten hinausgehenden Anforderungen. Für die Wiedereinreise oder die Ersteinreise aus Nicht-EU-Ländern mit unbekannter Tollwutsituation in die EU muss bereits vor der Ausreise eine Titerbestimmung zur Kontrolle der Tollwutschutzimpfung in einem zugelassenen Labor erfolgen. Diese ist im Heimtierpass einzutragen.

"Jeder, der aus Mitleid ein herrenloses Tier aus dem Urlaub mitbringen möchte, muss sich dies vorher gut überlegen und sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein", sagte Minister Hauk. Herrenlose Tiere aus südlichen Ländern seien häufig krank, was neben hohen Behandlungskosten auch zu Gesundheitsgefahren für Menschen und einheimische Tiere führen könne. Das Spektrum reiche von Hautpilzerkrankungen über langwierige Infektionskrankheiten bis hin zur Tollwut. Ein besonderes Problem sei das Mitnehmen von Tieren im Rahmen sogenannter Tierschutzinitiativen, häufig auf mehr oder weniger illegale Weise. "Lassen Sie sich nicht als sogenannte 'Flugpaten' zur Mitnahme von Tieren missbrauchen. Tiere, die nicht im privaten Reiseverkehr mitgeführt werden, unterliegen besonderen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal", warnte Minister Hauk.

An Urlaubsorten lauern zudem noch weitere Risiken für die Reisenden. So verstoßen Urlauber häufig aus Unwissenheit durch den Kauf exotischer Souvenirs, Tiere oder Pflanzen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Vor allem begehrte Reiseandenken wie Schnitzereien aus Elfenbein oder präparierte Hörner des Nashorns, Erzeugnisse aus Korallen, Wildkatzenfellen, Krokodil- und Schlangenleder, aber auch lebende Wasser- und Landschildkröten, Papageien, Schlangen und Amphibien sowie Orchideen und Kakteen unterliegen strengen Einfuhrregelungen. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs angeboten, ist höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber nicht auf vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen. Nur die Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmigungen erteilen. Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse von geschützten Arten ohne vorgeschriebene Aus- und Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden diese beschlagnahmt. Ordnungsrechtliche Verfahren und empfindliche Geldstrafen drohen. "Am besten ist es, von vornherein auf exotische Souvenirs aus der Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten, damit es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen bei der Einreise nach Deutschland das Urlaubs- und Erholungsgefühl blitzartig verschwindet", betonte Minister Hauk. Ein solcher Verzicht sei der beste Schutz für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt am Urlaubsort wie auch für den eigenen Geldbeutel.

Vorsicht ist auch bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Fetten sowie von Milch und Milchprodukten aus Ländern außerhalb der EU geboten. "Ohne vorherige Veterinärkontrolle ist dies bis auf wenige Ausnahmen dem Grunde nach schlicht verboten", sagte Minister Hauk.

Weitere Informationen zum Thema 'Reisen mit Haustieren' sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wurttemberg.de abzurufen.

Weitere Informationen zum Thema 'Artenschutz' finden sich auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen unter www.artenschutz-online.de abzurufen.
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