26.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7150 | Ressort: Verbraucher | Trends

Weihnachtseinkäufe im Internet immer beliebter

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle MdL: „Für eine schöne Bescherung sollte der Internet-Einkäufer einige Dinge beachten“
„Aktuelle Zahlen belegen, dass rund jeder Dritte seine Weihnachtseinkäufe über das Internet abwickelt. Damit der Verbraucher beim virtuellen Weihnachtsbummel keine bösen Überraschungen erlebt, sollte er einige wichtige Grundregeln beachten“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (26. November 2010) mit Blick auf den ersten Einkaufssamstag in der Adventszeit in Stuttgart. Grundsätzlich sei der Einkauf im Internet für die Bürgerinnen und Bürgern sicher und mit zahlreichen Vorteilen verbunden. So wären beispielsweise die rechtlichen Regelungen zu Umtausch und Widerruf bei Online-Einkäufen großzügiger als bei der Geschenkejagd im Einzelhandelsgeschäft.

Vierzehntägiges Widerrufsrecht die Regel

„Beim Einkauf über das Internet steht den Verbrauchern grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrrufsrecht zu. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Einkauf im Ladengeschäft“, erklärte Köberle. Der Widerruf könne durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Online-Händler oder durch ein Zurücksenden der Ware erfolgen. Bei Warenlieferungen beginne die Widerrufsfrist frühestens mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden, bei Dienstleistungen bereits mit Vertragsschluss. „Die vierzehntägige Widerrufsfrist kann sich in bestimmten Fällen sogar noch verlängern. Versäumt es der Verkäufer, den Käufer vor oder unmittelbar nach dem Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Frist auf einen Monat“, erklärte der Verbraucherminister. Ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht stehe dem Verbraucher zu, wenn der Händler nicht oder nicht ordnungsgemäß über die Regelungen zum Widerruf informiere.

„Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt, kann der Käufer es innerhalb der Widerspruchsfrist ohne weiteres zurückgeben. In dem Fall hat er einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und muss sich nicht mit einem Geschenkgutschein abspeisen lassen“, weist Minister Köberle auf weitere Vorteile des Online-Kaufs hin. Dabei müsse der Verkäufer sogar die Rücksendekosten tragen. Lediglich bei einem Warenwert bis zu 40 Euro oder wenn der Verbraucher die Ware bei einem höheren Betrag noch nicht vollständig bezahlt habe, könne der Verkäufer dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegen.

Grundsätzlich sollten die Verbraucher beim Bezahlen im Internet darauf achten, dass ihre Bankverbindungsdaten nur über eine verschlüsselte Verbindung übertragen werden.

Ausnahmen beachten

Von der Vierzehn-Tages-Regel ausgenommen seien schnell verderbliche Lebensmittel, entsiegelte Datenträger wie CDs oder DVDs sowie solche Produkte, die speziell auf Wunsch des Verbrauchers angefertigt worden wären. Vorsicht sei bei Geschenken geboten, die eine Hotelübernachtung, einen Restaurantbesuch, eine Pauschalreise oder Ähnliches zum Inhalt hätten. Auch hier gelte das relativ großzügige Widerrufsrecht nicht. „Insbesondere bei Reisebuchungen übers Internet stellen Verbraucher im Nachhinein oft enttäuscht fest, dass sie den Vertrag nicht lösen oder abändern könnten“, sagte Köberle.

Gütesiegel bieten Schutz

„Ein wichtiges Kriterium beim Online-Einkauf sind auch die Seriosität und Zuverlässigkeit des Online-Händlers. Hier können Online-Gütesiegel weiterhelfen. Diese Gütesiegel werden an Online-Händler vergeben, die sich an bestimmte Qualitätskriterien halten“, erklärte der Minister. Verbraucher sollten bei dem Unternehmen, welches das Gütesiegel vergibt, überprüfen, ob der Online-Händler dort auch tatsächlich aufgeführt sei. Manches „schwarze Schaf“ werbe zu Unrecht mit einem Gütesiegel.

Hintergrundinformationen:

Informationen zum Einkaufen im Internet finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. unter
www.vz-bawue.de
sowie bei der eCommerce Verbindungsstelle in Kehl unter
www.ecommerce-verbindungsstelle.de
.
Beide Institutionen sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um den Einkauf im Internet.

Die Online-Schlichtungsstelle
www.online-schlichter.de

sucht bei auftretenden Problemen nach einer

einvernehmlichen Lösung zwischen Verbraucher und Unternehmen.

Unter
www.internet-verbraucherrechte.de

können sich Verbraucher schnell, verlässlich und kostenlos über ihre Rechte als Verbraucher und Nutzer des Internets informieren.

Bei Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Ausland steht den Verbrauchern das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mit Rat und Tat zur Seite ( www.euroinfo-kehl.eu).

 

Weitere Informationen zu Online-Gütesiegeln sind unter
www.internet-guetesiegel.de

abzurufen.
Umfassende Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter '
www.mlr.baden-wuerttemberg.de

sowie im Verbraucherportal Baden-Württemberg unter
www.verbraucherportal-bw.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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Telefon:  +49  0711  126-2355
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E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
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