Stuttgart (agrar-PR) -
Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle MdL: „Für eine schöne Bescherung sollte der Internet-Einkäufer einige Dinge beachten“ „Aktuelle Zahlen belegen, dass rund jeder Dritte seine
Weihnachtseinkäufe über das Internet abwickelt. Damit der Verbraucher
beim virtuellen Weihnachtsbummel keine bösen Überraschungen erlebt,
sollte er einige wichtige Grundregeln beachten“, sagte der
baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (26. November 2010)
mit Blick auf den ersten Einkaufssamstag in der Adventszeit in
Stuttgart. Grundsätzlich sei der Einkauf im Internet für die Bürgerinnen
und Bürgern sicher und mit zahlreichen Vorteilen verbunden. So wären
beispielsweise die rechtlichen Regelungen zu Umtausch und Widerruf bei
Online-Einkäufen großzügiger als bei der Geschenkejagd im
Einzelhandelsgeschäft.
Vierzehntägiges Widerrufsrecht die Regel
„Beim Einkauf über das Internet steht den Verbrauchern grundsätzlich
ein vierzehntägiges Widerrrufsrecht zu. Dies ist ein entscheidender
Vorteil gegenüber dem Einkauf im Ladengeschäft“, erklärte Köberle. Der
Widerruf könne durch eine einfache Erklärung gegenüber dem
Online-Händler oder durch ein Zurücksenden der Ware erfolgen. Bei
Warenlieferungen beginne die Widerrufsfrist frühestens mit dem
Eintreffen der Ware beim Kunden, bei Dienstleistungen bereits mit
Vertragsschluss. „Die vierzehntägige Widerrufsfrist kann sich in
bestimmten Fällen sogar noch verlängern. Versäumt es der Verkäufer, den
Käufer vor oder unmittelbar nach dem Vertragsschluss über sein
Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Frist auf einen Monat“,
erklärte der Verbraucherminister. Ein zeitlich unbefristetes
Widerrufsrecht stehe dem Verbraucher zu, wenn der Händler nicht oder
nicht ordnungsgemäß über die Regelungen zum Widerruf informiere.
„Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt, kann der Käufer es
innerhalb der Widerspruchsfrist ohne weiteres zurückgeben. In dem Fall
hat er einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und muss sich nicht
mit einem Geschenkgutschein abspeisen lassen“, weist Minister Köberle
auf weitere Vorteile des Online-Kaufs hin. Dabei müsse der Verkäufer
sogar die Rücksendekosten tragen. Lediglich bei einem Warenwert bis zu
40 Euro oder wenn der Verbraucher die Ware bei einem höheren Betrag noch
nicht vollständig bezahlt habe, könne der Verkäufer dem Verbraucher die
Rücksendekosten auferlegen.
Grundsätzlich sollten die Verbraucher beim Bezahlen im Internet
darauf achten, dass ihre Bankverbindungsdaten nur über eine
verschlüsselte Verbindung übertragen werden.
Ausnahmen beachten
Von der Vierzehn-Tages-Regel ausgenommen seien schnell verderbliche
Lebensmittel, entsiegelte Datenträger wie CDs oder DVDs sowie solche
Produkte, die speziell auf Wunsch des Verbrauchers angefertigt worden
wären. Vorsicht sei bei Geschenken geboten, die eine Hotelübernachtung,
einen Restaurantbesuch, eine Pauschalreise oder Ähnliches zum Inhalt
hätten. Auch hier gelte das relativ großzügige Widerrufsrecht nicht.
„Insbesondere bei Reisebuchungen übers Internet stellen Verbraucher im
Nachhinein oft enttäuscht fest, dass sie den Vertrag nicht lösen oder
abändern könnten“, sagte Köberle.
Gütesiegel bieten Schutz
„Ein wichtiges Kriterium beim Online-Einkauf sind auch die Seriosität
und Zuverlässigkeit des Online-Händlers. Hier können Online-Gütesiegel
weiterhelfen. Diese Gütesiegel werden an Online-Händler vergeben, die
sich an bestimmte Qualitätskriterien halten“, erklärte der Minister.
Verbraucher sollten bei dem Unternehmen, welches das Gütesiegel vergibt,
überprüfen, ob der Online-Händler dort auch tatsächlich aufgeführt sei.
Manches „schwarze Schaf“ werbe zu Unrecht mit einem Gütesiegel.
Hintergrundinformationen:
Informationen zum Einkaufen im Internet finden Verbraucher auf der
Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. unter
www.vz-bawue.de sowie bei der eCommerce Verbindungsstelle in Kehl unter
www.ecommerce-verbindungsstelle.de.
Beide Institutionen sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um den Einkauf im Internet.
Die Online-Schlichtungsstelle
www.online-schlichter.de sucht bei auftretenden Problemen nach einer
einvernehmlichen Lösung zwischen Verbraucher und Unternehmen.
Unter
www.internet-verbraucherrechte.de
können sich Verbraucher schnell, verlässlich und kostenlos über ihre
Rechte als Verbraucher und Nutzer des Internets informieren.
Bei Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Ausland steht den
Verbrauchern das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mit Rat und
Tat zur Seite (
www.euroinfo-kehl.eu).
Weitere Informationen zu Online-Gütesiegeln sind unter
www.internet-guetesiegel.de abzurufen.
Umfassende Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden Sie auf
der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz unter
'
www.mlr.baden-wuerttemberg.de sowie im Verbraucherportal Baden-Württemberg unter
www.verbraucherportal-bw.de