14.10.2021 | 20:29:00 | ID: 31219 | Ressort: Verbraucher | Trends

Wer sorgt für die Kinder? Was (werdende) Eltern über das Sorgerecht wissen müssen

Köln (agrar-PR) - Nicht erst bei einer Trennung oder Scheidung müssen sich Eltern mit dem Sorgerecht ihres Kindes befassen. Auch unverheiratete Paare, die ein Kind erwarten, sollten sich darüber informieren, wie das Sorgerecht des gemeinsamen Nachwuchses geregelt werden soll.
Was es rund um das Thema rechtlich zu beachten gilt, erklärt Marie-Christine Wilbert, Partneranwältin von ROLAND Rechtsschutz, aus der Sozietät Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB. So viel ist jedenfalls sicher: Das Wohl des Kindes hat immer oberste Priorität – auch für die Gerichte.

Sorgerecht: Was heißt das überhaupt?

Viele verbinden mit der Sorgerechtsfrage lediglich die Entscheidung, wo die gemeinsamen Kinder nach einer Trennung oder Scheidung leben werden. Doch dahinter steckt noch viel mehr – vor allem verantwortungsvolle Pflichten, wie ROLAND-Partneranwältin Marie-Christine Wilbert weiß: „Das elterliche Sorgerecht regelt, wer die Entscheidungsbefugnisse für ein minderjähriges Kind innehat. Es umfasst im Kern die Personen-, Gesundheits- und Vermögenssorge. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben das Recht, aber auch die Pflicht, sowohl alltägliche Dinge, wie die Versorgung des Kindes, zu übernehmen, als auch Entscheidungen über wichtige Operationen zu treffen. Zum Beispiel, wo das Kind zur Schule geht oder die Vermögensverwaltung des Kindes.“

(Un)verheiratet: Welchen Unterschied macht die Ehe beim Sorgerecht?

Als verheiratetes Paar hat man es bei der Geburt des gemeinsamen Kindes etwas einfacher mit dem Papierkram: „Das gemeinsame Sorgerecht entsteht kraft Gesetz ganz automatisch, wenn die Eltern schon bei der Geburt verheiratet sind oder später heiraten“, so Marie-Christine Wilbert. Wer nicht verheiratet ist und das auch später nicht möchte, hat dennoch die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu regeln. „Unverheiratete Eltern können eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Das muss in jedem Fall öffentlich beurkundet werden, also zum Beispiel beim Notar. Aber auch beim Jugendamt kann eine solche Erklärung rechtlich bindend abgegeben werden.“

Trennung oder Scheidung: Was ändert sich am gemeinsamen Sorgerecht?

„Nichts. Zumindest nicht ohne einen entsprechenden Antrag eines Elternteils“, erklärt Rechtsanwältin Marie-Christine Wilbert. Und auch dann muss das Gericht dem Antrag erst zustimmen. „Diesem wird dann stattgegeben, wenn man davon ausgehen kann, dass es dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Im schlimmsten Fall also zum Beispiel, wenn ein Elternteil das Kind misshandelt. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung.“ Hat das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, kann es der Sorgerechtsübertragung übrigens widersprechen. „Jedoch muss das Gericht der Präferenz des Kindes nicht zwingend folgen. In Zweifelsfällen holt das Familiengericht ggf. ein familienpsychologisches Gutachten ein, bevor es über den Antrag auf Übertragung der alleinigen entscheidet. Entscheidend ist, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.“

Hart, aber fair: Wer darf welche Entscheidungen treffen?

Leben die gemeinsamen Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, hat dieses auch die Befugnis, Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen, ohne sich vorher mit dem Anderen abzustimmen. Dazu gehören laut Partneranwältin Marie-Christine Wilbert zum Beispiel „die medizinische Grundversorgung, wie Kontrolltermine, die Krankheitsentschuldigung für die Schule, die Freizeitgestaltung oder Taschengeldregelungen“. Wiederum gehören etwa die Wahl des Kindergartens oder der Schule, Einwilligungen in größere Operationen, der Umzug oder der Auslandsaufenthalt zu den Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung. „Solche können nur nach Absprache und im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil getroffen werden“, erklärt Marie-Christine Wilbert. „Sollte keine Einigung erzielt werden, muss ein Elternteil ggf. die Übertragung der Entscheidungsbefugnis in dieser Sache auf sich beantragen. Dies betrifft dann nicht das Sorgerecht an sich, sondern lediglich diese eine individuelle Entscheidung.

“Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite: www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit über 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 495,2 Millionen Euro im Jahr 2020 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.461 Mitarbeitende und Bruttobeitragseinnahmen von 521,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse von 53,7 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2020).

Geschäftsbereiche:

ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden

ROLAND Schutzbrief: führender deutscher Schutzbrief-Anbieter; innovative Schutzbrief-Konzepte für Versicherungen, Industrie und Handel

ROLAND Assistance: B2B-Dienstleistungskonzepte in den Geschäftsfeldern Mobilitätsdienstleistungen, Schadenmanagement und Kunden-Service

Jurpartner Services: Anbieter von Schadenregulierungsleistungen und Online-Rechtsberatung für Rechtsschutz

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Pressestelle ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln
www.roland-gruppe.de

Marcus Acker
Telefon: 0221 8277-1490
presse@roland-gruppe.de
Pressemeldung Download: 
Agrar-PR
Agrar-PR
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.