26.06.2013 | 17:10:00 | ID: 15341 | Ressort: Verbraucher | Verbrauch & Konsum

Einfuhrbestimmungen für tierische Lebensmittel beachten

Kiel (agrar-PR) - Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume macht zu Beginn der Reisezeit auf die strengen Vorschriften für das Mitführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck bei der Einreise aus Nicht-EU Staaten aufmerksam.
So dürfen aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich keine Lebensmittel tierischer Herkunft, wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel mitgebracht werden. Diese Regelung dient dem Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen.

Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern wie der Maul- und Klauenseuche oder der Afrikanischen Schweinepest sein.

In zahlreichen Reiseländern außerhalb der EU, etwa der Türkei, Russland, Weißrussland oder vielen afrikanischen Ländern, treten diese hochansteckenden Krankheiten aktuell auf. So bestätigte gestern die EU-Kommission, dass nahe der EU-Außengrenze in Weißrussland  die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist. Solche Erreger könnten über den Reiseverkehr in ein anderes Land eingeschleppt werden, etwa indem infizierte mitgebrachte Lebensmittel an heimische Tiere verfüttert werden oder infizierte Lebensmittelreste in der Natur entsorgt und von Wildtieren aufgenommen werden.

Um dies zu verhindern gelten für das Mitführen entsprechender Lebensmittel im Reisegepäck bei der Einreise aus Nicht-EU Ländern strenge Vorschriften.

Demzufolge müssen tierische Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein. In der Regel erfüllen Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht. 

Für Schleswig-Holstein ist als Besonderheit zu beachten, dass es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gibt und im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen sind. Zum Beispiel darf kein Käse aus der Türkei im Reisegepäck über den Flughafen Lübeck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern ist diese Regelung zu beachten.

Für die Einreise aus Andorra, den Färöern-Inseln, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz gelten diese Bestimmungen nicht. Für Fisch, Säuglingsnahrung und Spezialtierfutter gibt es weitere Ausnahmen.

Nähere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des MELUR sowie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland, bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden und bei der für Sie örtlich zuständigen Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.


Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3,24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:pressestelle@melur.landsh.de
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