Schwerin (agrar-PR) -
Häufig werden zu Weihnachten Haustiere verschenkt. Doch sollten bei dem Geschenk auch die Folgeleistungen bedacht werden.
„Haustiere zu haben, ist etwas Wunderbares. Sie animieren zur Bewegung und sind oftmals treue Begleiter durch das Leben. Doch ich warne davor, Haustiere gerade zu Weihnachten leichtfertig zu verschenken. Ein Tier bedarf schon von Gesetzeswegen einer ausreichenden Versorgung und ist eine langfristige Anschaffung. Denn zum Beispiel Tierarztkosten und Futtermittel dürfen nicht unterschätzt werden. Daher lieber zweimal überlegen und Rat im Tierheim in der Region holen. Die zumeist ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ideale Ansprechpartner, wenn man Nachfragen zu Unterhaltungskosten bedarf. Und wenn man sich doch ein Tier zulegen möchte, kann man sich gleich vor Ort erkundigen“, empfahl Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Nach § 1 Tierschutzgesetzes ist das Leben und Wohlbefinden des Mitgeschöpfes Tier zu schützen. Diese Verpflichtung obliegt für alle Tiere, die in der Obhut des Menschen gehalten werden, also dem Tierhalter. Der Tierhalter hat die von ihm gehaltenen Tiere entsprechend der Anforderungen des Tierschutzkonzeptes MV ordnungsgemäß unterzubringen, zu pflegen und zu ernähren. (regierungm-v)