22.03.2011 | 13:46:00 | ID: 8739 | Ressort: Verbraucher | Verbrauch & Konsum

Qualität aus der Quelle

Wien (agrar-PR) - In Österreich wird der Trinkwasserbedarf fast zur Gänze aus geschützten Grundwasservorkommen gedeckt.
Die Versorgung der Bevölkerung erfolgt zu 90 Prozent aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, zu zehn Prozent aus privaten Hausbrunnen und Quellfassungen.

Das Bereitstellen von Trinkwasser wird durch die Trinkwasserverordnung geregelt. Darin werden die Anforderungen an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser für den Konsum definiert. Das bedeutet u. a., dass keine Konzentrationen von Mikroorganismen, Parasiten und Stoffen enthalten sein dürfen, die eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen.

Die AGES ist wichtiges Glied in dieser Überprüfungskette. Ihr Angebot reicht österreichweit von der Prüfung von Gemeinde-Wasserversorgungsanlagen und Stadtwerken über Wassergenossenschaften bis hin zu privaten Brunnenbesitzern und Lebensmittelbetrieben. Als Komplettanbieter ist die AGES auch in der Lage, die Kontrolle von Kläranlagen, Frei- und Hallenbädern bzw. Bade-Biotopen durchzuführen. Denn auch kleine Badeteiche bzw. Bade-Biotope unterliegen der Untersuchungspflicht.


Indikator-Keime zeigen Qualität an

Nach starken Regenfällen, durch Murenabgänge oder größere Rohrbrüche können Fäkalkeime über Oberflächenwasser in das Trinkwasser gelangen. Das Wasser wird daher auf so genannte Indikator-Organismen überprüft - Bakterien wie Escherichia coli oder Enterokokken, die sich schnell nachweisen lassen. Findet man solche Indikator-Keime, kann man davon ausgehen, dass auch andere Krankheitserreger vorhanden sein können.

Wesentlich für eine korrekte Analyse ist die korrekte Probenentnahme. Zu dieser gehört auch unbedingt ein Lokalaugenschein, bei dem Umwelteinflüsse, Betriebsbedingungen und bauliche Rahmenbedingungen ebenfalls miterfasst werden. Nur so können Einflüsse, die das Ergebnis der Wasseruntersuchung verfälschen könnten, ausgeschlossen werden. In den AGES-Labors werden die Proben nach international anerkannten und akkreditierten Standards auf die gesetzlich festgelegten chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Parameter hin analysiert. Selbstverständlich stehen die AGES-ExpertInnen auch für eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Sie erläutern die Ergebnisse der Gutachten und zeigen Maßnahmen auf, die gesetzt werden müssen, falls das Wasser nicht trinkfähig ist. Über Stufenkontrollen (Quelle, Hochbehälter, Einzelstränge der Leitungen) können sie die Ursache einer Verunreinigung meist schnell finden.

Wer über eine eigene Wasserversorgungsanlage verfügt (Hausbrunnen, Quellfassung), ist selbst für die Qualität seines Trinkwassers verantwortlich. Tipps und Ratschläge bietet die AGES-Broschüre „Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen" (PDF).

Eine Aufbereitung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist prinzipiell nicht notwendig und sinnvoll. Wasseraufbereitung (z. B. Enthärtung) wird meist mittels Ionenaustauscher durchgeführt. Diese Ionenaustauscher beinhalten organisches Trägermaterial, wodurch bei nicht regelmäßiger und sorgfältig durchgeführter Wartung Sekundärverkeimungen auftreten, die zu einer Verschlechterung der bakteriologischen Qualität bis hin zur möglichen Gesundheitsgefährdung führen kann. Ist Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung kurzzeitig nicht als Trinkwasser geeignet, muss der Betreiber die Abnehmer informieren und Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abkochen 3 Minuten bei Siedetemperatur) bekannt geben. Die Wasseraufbereitung im Haushalt hilft dagegen nicht, daher müssen die Nutzungsbeschränkungen beachtet werden. (ages)
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