„Ich möchte auch im neuen Jahr die Rechte der
Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungs voll stärken und ihnen damit
zu mehr Souveränität verhelfen. Wir benötigen mehr Transparenz,
ausgleichende Verbraucherrechte sowie einen vorsorgenden
Verbraucherschutz im Bereich Gesundheit und Sicherheit “, sagte
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner anlässlich des
Jahreswechsels.
"Ab 1. Januar 2010 treten wichtige Änderungen für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft. Dies betrifft vor allem den
Finanzbereich. Hier verbessert sich die Position der Verbraucherinnen
und Verbraucher bei Kreditabschlüssen, bei Anlageberatungen und bei
einer Kontopfändung deutlich."
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater
dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden.
Die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung
verlängert sich von drei auf zehn Jahre.
Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass
ihr Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt
wird. 2010 wird zudem der Lockvogelwerbung für Verbraucherdarlehen ein
Riegel vorgeschoben: Künftig darf nur noch mit einem realistischen
effektiven Jahreszins geworben werden.
"Auch für Telefonkunden wird es im neuen Jahr Verbesserungen geben",
so Bundesministerin Aigner weiter. Mit dem Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes gelten ab 1. März 2010 Preisobergrenzen bei
0180er Servicenummern. Die Entgelte für mobiles grenzüberschreitendes
Telefonieren in den EU-Mitgliedsländern werden am 1. Juli 2010 in einem
weiteren Schritt gesenkt. Ich möchte auch im neuen Jahr die Rechte der
Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll stärken und ihnen damit
zu mehr Souveränität verhelfen. Wir benötigen mehr Transparenz,
ausgleichende Verbraucherrechte sowie einen vorsorgenden
Verbraucherschutz im Bereich Gesundheit und Sicherheit", sagte
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner anlässlich des
Jahreswechsels.