15.06.2015 | 18:05:00 | ID: 20521 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Backhaus: Mit amtlichen Hygienebewertungen offensiv umgehen und Verbrauchervertrauen erhöhen

Schwerin (agrar-PR) - Verbraucherinnen und Verbraucher haben ab sofort die Möglichkeit, sich anhand von Hygienediagrammen über den Zustand der Hygiene in Lebensmittelunternehmen in MV zu informieren.

„Wer möchte, kann vor Ort z.B. beim Fleischer, Bäcker oder im Restaurant nach den Hygienepunkten des Unternehmens fragen. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise haben die Ergebnisse ihrer Routinekontrollen jedem geprüften Unternehmen mitgeteilt. Dabei gilt: je weniger Punkte desto besser, wobei ein Wert von 40 Punkten den gesetzlichen Mindeststandard widerspiegelt.

Dieses Modell bietet für die Unternehmen die Chance, durch Transparenz und hohe Hygienestandards Verbrauchervertrauen zu erhalten. Ich appelliere daher an alle Lebensmittelunternehmen: gehen Sie offensiv mit Ihrer guten Arbeit um und nutzen Sie dies als Standortvorteil gegenüber Ihren Mitbewerber!“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, gestern in Rostock während der Vorstellung des Verbraucherfokus 2014.

Die Lebensmittelbetriebe werden einer bundesweit abgestimmten Risikobeurteilung unterzogen.

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte bewerten die Unternehmen nach folgenden Kriterien:

Betriebsart mit Berücksichtigung folgender Punkte:

- Produktionsstufe,
- Umgang mit offenen, umhüllten oder verpackten Lebensmitteln,
- Ort der Abgabe,
- Kontaminationsrisiko,
- Risikostufe des Produkts.

Dies führt zu einer Zuordnung in die Risikokategorien von 1 bis 6 und ist ausschließlich auf die Tätigkeiten des Betriebes bezogen. Der Unternehmer kann hier keinen Einfluss nehmen.

Danach werden die nachstehenden 3 Kriterien beurteilt

- Verhalten des Lebensmittelunternehmers: Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Rückverfolgbarkeit, Mitarbeiterschulung,
- Verlässlichkeit der Eigenkontrollen: HACCP, Untersuchung von Produkten, Temperatureinhaltung und
- Hygienemanagement: bauliche Beschaffenheit, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene, Produktionshygiene, Schädlingsbekämpfung.

Diese Kriterien sind durch den Unternehmer beeinflussbar und geeignet, auch dem Verbraucher Hinweise auf die Sorgfalt und Zuverlässigkeit des Unternehmers zu geben. Die Kriterien werden mit Punkten belegt (Hygienepunkte 0 bis max. 80), wobei die Punkte für Abweichungen vergeben werden. Eine niedrige Punktzahl bedeutet die zuverlässige Einhaltung der Rechtsvorgaben.

In Mecklenburg-Vorpommern haben die zuständigen Behörden 2013 begonnen, den Lebensmittelunternehmern die erreichten Hygienepunkte bei den Vor-Ort-Kontrollen mitzuteilen. Auf Anfrage kann der Unternehmer interessierten Verbrauchern das erreichte Ergebnis vorweisen.

Um einen Vergleich durchführen zu können, wird durch das LU eine Datenbank ausgewertet und die Verteilung der Hygienepunkte für die jeweiligen Betriebe in M-V in den folgenden Kategorien in Diagrammform dargestellt:

Küchen und Kantinen, ­Gaststätten, Imbißeinrichtungen, ­Fleischereien, ­Fleischereifilialen, ­Bäckereien, Konditoreien, ­Bäckereifilialen, ­Lebensmitteleinzelhandel, ­sonstige Hersteller aus Einzelhandelsebene, z. B. von Speiseeis, Fischereierzeugnissen, Fruchterzeugnissen, Direktvermarkter. (regierung-mv)
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