15.04.2013 | 21:20:00 | ID: 14896 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Bei Trichinellenverdacht ist vorsorglicher Arztbesuch angeraten

Potsdam / Görlitz (agrar-PR) -

Bereits am 28. März hatte das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgrund einer Rückrufaktion von Wildschweinprodukten der Fa. Mario Steinert Frischgeflügel, Eier & Wild GmbH aus 02923 Horka, vor Wildschweinbraten und Wildschweinknackern gewarnt, die möglicherweise mit Trichinellen belastet sind. Betroffen sind Produkte der Firma, die vom 23. bis 27. März dieses Jahres auf verschiedenen regionalen Wochenmärkten in den Verkauf gelangt waren. Bei Verzehr der in Rede stehenden Produkte sollte vorsorglich der Hausarzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die nach dem Verzehr der oben genannten Produkte bisher keinerlei Beschwerden entwickelt haben.

Das frühzeitige Erkennen einer Infektion mit Trichinellen, etwa über geeignete Laboruntersuchungen sowie die Einleitung notwendiger Therapiemaßnahmen verringert deutlich das Risiko, dass sich später schwerwiegende Krankheitssymptome entwickeln. Hinweise auf eine mögliche Trichinelloseerkrankung können unter anderem Bauchschmerz, Übelkeit, Durchfall, Fieber oder Muskelbeschwerden sein. Vom Verzehr eines mit Trichinellen belasteten Wildschweinbratens oder Wildschweinknackers bis zur Erkrankung können bis zu 45 Tagen vergehen.

Beim Durchgaren von Fleisch werden vorhandene Trichinellen zuverlässig abgetötet. Wenn aber Wildschweinfleischerzeugnisse nicht ausreichend erhitzt werden, besteht die Gefahr einer Infektion mit Trichinellen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb die oben genannten Erzeugnisse unbedingt  entsorgen.

Brandenburgs Gesundheitsministerium hat wiederholt alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die vom 23. bis 27. März Wildschweinbraten und Wildschweinknacker der Firma Mario Steinert gekauft und verzehrt haben, aufgerufen, vorsorglich den Hausarzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Warnung wird jetzt wiederholt, weil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Die betroffenen Waren wurde in Brandenburg auf Märkten in Forst, Spremberg  und Cottbus verkauft.


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