07.01.2011 | 10:00:00 | ID: 7625 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Erklärung macht Warenströme transparent

Hannover (agrar-PR) - Das Landvolk Niedersachsen will den Tierhaltern, die unverschuldet von einer Sperrung ihrer Betriebe infolge des Dioxinskandals betroffen sind, eine Möglichkeit eröffnen, ihre Unschuld zu beweisen.
Dazu hat der Verband mit der Futtermittel- und der Schlachtindustrie gegenseitige Erklärungen vereinbart. Futtermittelbetriebe, die Landwirten nachweislich einwandfreies Futter geliefert haben, bestätigen darin, dass die gelieferten Partien sowohl dem Futtermittelrecht entsprechen als auch den gesetzlichen Grenzwert für Dioxin unterschreiten. Mit diesem Wissen kann der Landwirt gegenüber dem Schlachtbetrieb erklären, dass die von ihm gelieferten Tiere ausschließlich den beigefügten Bescheinigungen entsprechen. Diese Erklärung wird von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN) unterstützt. Sie soll unnötige Härten für die unter Generalverdacht geratenen Landwirte vermeiden und Lieferengpässe durch die knappen Kapazitäten der Dioxinlabore vermeiden. Das Landvolk Niedersachsen sieht darin eine Lösung, die bundesweit Nachahmung finden könnte. Landwirte erhalten die Erklärung im Internet unter http://www.landvolk.net/Mitgliederservice/Dokumente-Formulare/ErklaerungWarenstroeme.php oder in den Geschäftsstellen des Verbandes. (LPD)
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