Hannover (agrar-PR) -
Das Landvolk Niedersachsen will den Tierhaltern, die unverschuldet von einer Sperrung ihrer Betriebe infolge des Dioxinskandals betroffen sind, eine Möglichkeit eröffnen, ihre Unschuld zu beweisen. Dazu hat der Verband mit der Futtermittel- und der Schlachtindustrie gegenseitige
Erklärungen vereinbart. Futtermittelbetriebe, die Landwirten nachweislich
einwandfreies Futter geliefert haben, bestätigen darin, dass die gelieferten
Partien sowohl dem Futtermittelrecht entsprechen als auch den gesetzlichen
Grenzwert für Dioxin unterschreiten. Mit diesem Wissen kann der Landwirt
gegenüber dem Schlachtbetrieb erklären, dass die von ihm gelieferten Tiere
ausschließlich den beigefügten Bescheinigungen entsprechen. Diese Erklärung
wird von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN)
unterstützt. Sie soll unnötige Härten für die unter Generalverdacht geratenen
Landwirte vermeiden und Lieferengpässe durch die knappen Kapazitäten der
Dioxinlabore vermeiden. Das Landvolk Niedersachsen sieht darin eine Lösung, die
bundesweit Nachahmung finden könnte. Landwirte erhalten die Erklärung im
Internet unter
http://www.landvolk.net/Mitgliederservice/Dokumente-Formulare/ErklaerungWarenstroeme.php
oder in den Geschäftsstellen des Verbandes. (LPD)