12.06.2018 | 18:05:00 | ID: 25481 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Fipronil-Eier: Code 0 NL 4031002 betroffen

Hannover (agrar-PR) - Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium gibt den Nummerncode für die mit Fipronil verunreinigten Eier aus den Niederlanden bekannt. Der Printcode lautet: 0 NL 4031002.
Eine unabhängige Untersuchung eines zweiten Labors bestätigte heute die Verunreinigung mit Fipronil in 73.545 Eiern aus den Niederlanden. Zwei der drei Ergebnisse der Zweituntersuchung überschreiten auch bei Berücksichtigung der Messunsicherheit den festgelegten Höchstgehalt von 0,005mg/kg Fipronil. Das dritte Ergebnis überschreitet bei Berücksichtigung der Messunsicherheit den festgelegten Höchstgehalt nicht.

Die Packstelle im Landkreis Vechta wird im nächsten Schritt durch den zuständigen Landkreis angehört, damit eine vollständige amtliche Veröffentlichung auf der Basis  des § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erfolgen kann.

Diese Veröffentlichung wird auf [http://www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de/startseite/] erfolgen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 40 1a LFGB ermächtigt und verpflichtet die Behörden, die Öffentlichkeit von Amts wegen über Verstöße von Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen gegen Grenzwertregelungen sowie massive Hygienemängel zu unterrichten.

Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage des Landes Niedersachsen entschieden. Demnach müssen die Behörden die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass in Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten oder andere gravierende Rechtsverstöße festgestellt werden. Diese Veröffentlichung muss jedoch zeitlich begrenzt sein.

Hintergrund

Bei amtlichen Untersuchungen von Eiern eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden wurde im Niedersächsischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) die Substanz Fipronil über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen. Die Probenahme erfolgte in einer Packstelle im Landkreis Vechta. An diese Packstelle wurden vom 17. Mai bis zum 4. Juni insgesamt 97.200 Eier aus den Niederlanden geliefert, von denen ca. 73.000 in den Verkauf gelangt sind.  Die festgestellten Gehalte liegen bei 0,014; 0,019 und 0,007 mg/kg Fipronil. Der zulässige Höchstgehalt nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005 liegt bei  0,005mg/kg.

Auf der Basis der Bewertung des Bundesamtes für Risikowertung (BfR) liegen die ermittelten Werte weit unterhalb eines Gehaltes, bei dem ein gesundheitliches Risiko besteht.

Auf Grund der nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitung sind die Eier nicht verkehrsfähig und werden vom Markt genommen. Die zuständigen Überwachungsbehörden kontrollieren die ordnungsgemäße Rückholung. Die Eier wurden zu 98 Prozent an den Einzelhandel geliefert. Sie landeten in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die niederländischen Behörden wurden unterrichtet. (ml-niedersachsen)
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
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