14.01.2016 | 12:30:00 | ID: 21725 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Kein Nachweis von Glyphosatrückständen in Lebensmitteln aus MV

Schwerin (agrar-PR) - Schwerin
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat 2015 erstmals Lebensmittel auf Glyphosatrückstände untersucht. Dabei konnte in keiner von 135 Proben eine Höchstgehaltsüberschreitung nachgewiesen werden. „Große Teile der Öffentlichkeit sind stark verunsichert, was das Thema Glyphosat betrifft, auch weil die UN und die EU sich in der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung von Glyphosat scheinbar widersprechen. Wir haben daher freiwillig mit einem Projekt begonnen, um einerseits festzustellen, wie viel Glyphosat tatsächlich in Lebensmitteln zu finden ist, und um andererseits damit mehr Klarheit zu bekommen.

Ich bin daher hoch erfreut, dass wir in keiner einzigen Probe eine Höchstgehaltsüberschreitung hatten und in keiner Probe aus Mecklenburg-Vorpommern Rückstände trotz feinster Analytik finden konnten. Das sollte bedacht werden, wenn Pflanzenschutzmittel von vornherein als Teufelszeug bezeichnet werden und die Landwirtschaft pauschal in Verruf gestellt wird. So simpel es sich anhört: Pflanzen brauchen Medizin, wenn sie krank sind. Wenn sie die nicht bekommen, gehen die Erträge zurück und dürften gegebenenfalls nicht in den Verkehr kommen.

Das ist auch eine Frage der Versorgungssicherheit. Daher ist dringend mehr Sachlichkeit gefragt! Der Bund wäre daher im Vorteil, wenn er eine groß angelegte, unabhängige Studie hierzu in Auftrag geben würde“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV.

Im LALLF wurden alle Planproben an pflanzlichen Lebensmitteln zusätzlich mittels Einzelmethode auch auf Glyphosat untersucht. Zu den Proben an frischem Obst/ Gemüse und Pilzen zählen beispielsweise Äpfel, Bananen, Tomaten, Erdbeeren, Champignons, Sellerie, Kaki und Pflaumen, während bei den Getreide/ -produkten vorwiegend Haferflocken, Backmischungen sowie Roggen, Dinkel und Weizen untersucht wurde. Dabei wurde auf eine Analysetiefe von 50 µg/kg (validiertes Reportinglevel) gegangen, die damit weit tiefer als jeder Grenzwert geht. Bei Obst/Gemüse/Pilzen konnten in keiner Probe Glyphosatrückstände nachgewiesen werden.

Bei den Getreiden konnten in lediglich 3 Proben Haferflocken von Produzenten aus Deutschland (nicht MV!) Glyphosatrückstände im Bereich von 0,092 – 0,237 mg/kg nachgewiesen werden. Der Höchstgehalt für Glyphosat in Haferflocken liegt entsprechend VO (EU) 396/2005 bei 20 mg/kg. Somit wurde der zulässige Höchstgehalt zu maximal knapp 1,2% ausgeschöpft.
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