26.11.2014 | 18:35:00 | ID: 19216 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Landesweite Honig-Untersuchung: 98 Prozent der Proben weisen unbedenkliche Mengen von Pyrrolizidinalkaloiden auf

Kiel (agrar-PR) - Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat die Ergebnisse einer landesweiten Honig-Untersuchung auf sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA) vorgelegt.
PA sind unter anderem im Pollen und Nektar des Jakobskreuzkrautes enthalten und können in hoher Konzentration gesundheitsschädigend sein.

Die nach standardisierten Methoden durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass 84 Proben (= 98 % aller Proben) keine bzw. lediglich unbedenkliche PA-Werte aufwiesen.

Nur in zwei Fällen mit 472 μg bzw. 251 μg/kg Honig wurde der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene Wert überschritten. Diese Honige wurden von Bienenstöcken gewonnen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem JKK-Feld standen. Die Honigpartien, aus denen diese beiden Proben stammten, sind nicht in den Verkehr gelangt. Die Imker haben von sich aus auf eine Vermarktung verzichtet.

Insgesamt wurden im Zuge des Pilotprojekts „Greening für Bienen“, einem landesweiten Blühflächenprojekt zur Verbesserung der Agrobiodiversität, 86 Sommerblüten-Honige untersucht. Schleswig-Holstein hat als erstes Land eine so umfängliche Untersuchung angestrengt. Die Proben stammen sowohl von Projektimkern als auch von Imkern, die wegen der Vorkommen des Jakobskreuzkrautes um ihre Honigqualität besorgt sind.

Über dieses Programm hinaus wird im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings 2014 ein Projekt zur Untersuchung von PA in Honig durchgeführt. Schleswig-Holstein beteiligt sich daran. Die schleswig-holsteinischen Ergebnisse für diese Untersuchungen liegen noch nicht abschließend vor.

Im BfR-Gutachten zur Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch PA in Honig empfiehlt das Institut eine tägliche Aufnahmemenge für PA von 0,007 Mikrogramm/Kilogramm Körpergewicht nicht zu überschreiten. Ein 60 Kilogramm schwerer Mensch sollte also täglich nicht mehr als 0,42 µg PA aufnehmen.

Daraus ergibt sich ein empfohlener Maximalgehalt von 140 µg PA pro kg Honig. Er resultiert aus dem durchschnittlichen Honigverzehr von 3 g pro Tag (ermittelt in der nationalen Verzehrstudie II). Honige mit höheren Gehalten wären für einen dauerhaften, täglichen Verzehr gemäß der BfR-Empfehlung ungeeignet.

Minister Robert Habeck stellte fest: „Die Analyseergebnisse zeigen, dass beim verantwortlichen Umgang der Imkerinnen und Imker in Schleswig-Holstein keine Gefahr vom Honigverzehr ausgeht. Die Bienenstöcke sollten jedoch nicht neben starken Kreuzkrautbeständen stehen“, sagte Habeck anlässlich der heutigen Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses.

Die Ergebnisse seien auch eine Bestätigung des bisher eingeschlagenen Wegs, die weitere Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes möglichst zu behindern – angepasst an die örtliche Situation – erforderlichenfalls auch streifenförmig oder flächenhaft Kreuzkrautbestände zu mähen oder zu mulchen.

Der Minister kündigte an, das Pilotprojekt „Greening für Bienen“ gemeinsam mit den Imkern fortzusetzen, um weitere Erkenntnisse für die Imkerei im Umfeld von Kreuzkrautvorkommen zu gewinnen. So wird die Beratung fortgeführt, mit dem Ziel, die möglichen Einträge von PA zu reduzieren. Außerdem soll auch im kommenden Jahr Honig von Imkern im Rahmen des Projekts weiter untersucht werden.

„Ich begrüße es, dass der Landesverband der Imker und die Stiftung Naturschutz ihre Bereitschaft erklärt haben, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung gemeinsam geeignete Verfahrenswege für das ‚Imkern mit Jakobskreuzkraut‘ zu entwickeln“.

Habeck betonte, dass die geringe Blütenvielfalt nach Ende der Raps- und Obstblüte in der Agrarlandschaft für die Imkerei das eigentliche Problem sei. Zur Verbesserung der Agrobiodiversität werde es daher im Zuge des freiwilligen Vertragsnaturschutzes mit der Landwirtschaft von 2015 landesweit eine ‚Bienenweide-Variante‘ angeboten.

„Wir müssen dazu beitragen, dass die Bienen wieder eine größere Vielfalt an Blüten anfliegen können. Je größer und vielfältiger die Bienenweide, desto weniger fliegen die Tiere das Jakobskreuzkraut an.“


Fragen zum Honig-Untersuchungsprogramm

Warum wurde Honig aus Schleswig-Holsteinuntersucht?

Im Sommer 2014 wurde in Schleswig-Holstein landesweit Honig auf sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA) hin untersucht. PA sind sekundäre Pflanzenstoffe, die unter anderem in Pollen und Nektar des Jakobskreuzkrautes enthalten sind. In hoher Konzentration können PA gesundheitsschädigend sein. Die landesweiten Untersuchungen sollten Anhaltspunkte dafür geben, ob PA auch in Honig aus schleswig-holsteinischer Produktion vorkommen und wenn ja, in welcher Konzentration. Diese Frage stellte sich insbesondere, weil sich das Jakobskreuzkraut landes- wie bundesweit zunehmend ausbreitet.

Was ist PA und was bewirkt der Stoff?

PA ist die Abkürzung für Pyrrolizidinalkaloide. Es handelt sich bei dieser ca. 500 verschiedene Einzelstoffe umfassenden Gruppe um Naturstoffe, die von Pflanzen als sogenannte sekundäre Pflanzenstoffe zur Abwehr von Fraßfeinden gebildet werden. Weltweit sind über 6.000 Pflanzenarten als PA-Bildner bekannt.

Durch höhere Dosierungen hervorgerufene akute und chronische Erkrankungen beim Menschen sind bekannt, im Tierversuch haben sich bestimmte PA als krebserzeugend erwiesen. Eine Bestätigung, dass dies auch beim Menschen der Fall sein kann, erfolgte bisher nicht.

Was für Untersuchungsprogramme in Schleswig-Holstein gab es?

Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat ein eigenes Untersuchungsprogramm auf den Weg gebracht: Im Zuge des seit 2013 laufenden Pilotprojektes „Greening für Bienen“ (GfB-Pilotprojekt) wurden 2014 landesweit insgesamt 86 Honigproben auf ihren PA-Gehalt untersucht. Das Programm „Greening für Bienen“ soll das Bienentrachtangebot im Sommer und Spätsommer verbessern. Dabei werden auch spezifische Blühpflanzenmischungen erprobt.

Über dieses Programm hinaus wird im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings 2014 ein Projekt zur Untersuchung von PA in Honig durchgeführt. Schleswig-Holstein beteiligt sich daran. Die schleswig-holsteinischen Ergebnisse für diese Untersuchungen liegen noch nicht abschließend vor.

Welcher Honig wurde untersucht?

Der bundesweite Honigbedarf wird zu ca. 20 Prozent aus heimischer Produktion gedeckt. Bei der Honigproduktion wird zwischen zwei „Erntezeiten“ unterschieden. Die mit Abstand größte Menge des schleswig-holsteinischen Honigs stammt aus der Frühjahrstracht (vor allem Raps- Obstblüte), ein deutlich kleinerer Teil der heimischen Produktion – geschätzt ein Viertel – stammt aus der Sommertracht. In dieser Zeit blüht auch das Jakobskreuzkraut – nur in der Sommertracht können also PA aus dem Jakobskreuzkraut in den Honig gelangen. Daher wurde im Rahmen des GfB-Pilotprojekts ausschließlich Sommerhonig aus der sogenannten zweiten Schleuder untersucht. Besonderer Fokus wurde auf Proben von Imkern gelegt, die wegen benachbarter Jakobskreuzkraut-Vorkommen in Sorge um ihren Honig waren.

Gibt es Grenzwerte für PA?

Gesetzlich festgelegte Höchstmengen oder Grenzwerte existieren derzeit nicht; Umweltminister Robert Habeck hat diese beim Bund angemahnt. Für PA gibt es aber Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Das BfR empfiehlt, eine tägliche Aufnahmemenge für PA von 0,007 µg/kg (Mikrogramm/Kilogramm) Körpergewicht nicht zu überschreiten. Ein 60 Kilogramm schwerer Mensch sollte also täglich nicht mehr als 0,42 µg PA aufnehmen. Daraus ergibt sich ein empfohlener Maximalgehalt von 140 µg PA pro kg Honig. Ein Mikrogramm ist ein Millionstel Gramm.)

Der Maximalgehalt für Honig bestimmt sich anhand des durchschnittlichen Verzehrs. So wurde im Rahmen der nationalen Verzehrstudie II ermittelt, dass der durchschnittliche tägliche Honigverzehr in Deutschland bei 3 g liegt. Um die empfohlene Maximalaufnahme von PA für einen 60 kg schweren Menschen nicht zu überschreiten, dürfen somit in 3g Honig maximal 0,42 µg PA enthalten sein. Auf 1 kg Honig hochgerechnet ergibt sich daraus der empfohlene Maximalgehalt von 140 µg PA pro kg Honig. Honige mit höheren Gehalten wären für einen dauerhaften, täglichen Verzehr gemäß der BfR-Empfehlung ungeeignet.

Was sind die Ergebnisse der Untersuchung?

Die Analyseergebnisse der PA-Untersuchungen werden in der Regel in µg/kg Honig angegeben und können somit direkt mit den 140 µg/kg PA in Honig aus der Empfehlung des BfR verglichen werden.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts Greening für Bienen sehen folgendermaßen aus:

In 40 Fällen, d. h. in 46,5 Prozent der Sommerhonig-Proben wurden keine Pyrrolizidinalkaloide nachgewiesen. Weitere 44 Proben wiesen Gehalte von deutlich weniger als 100 Mikrokramm (μg) PA pro Kilogramm Honig auf.

Lediglich in zwei Fällen, also in zwei Prozent aller Proben wurden mit 472 Mikrogramm bzw. 251 Mikrogramm pro Kilogramm Honig auffällig hohe PA-Konzentrationen festgestellt. Damit entspricht dieser Honig nicht den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese Honige wurden von Bienenstöcken gewonnen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu  einem JKK-Feld standen. Die Honigpartien, aus denen diese beiden Proben stammten, sind nicht in den Verkehr gelangt. Die Imker haben von sich aus auf eine Vermarktung verzichtet.

Insgesamt ist festzustellen, dass bei erheblichem Vorkommen von Jakobskreuzkraut (JKK) die PA-Gehalte im Honig signifikant höher liegen.

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher – ist der Verzehr von Honig unbedenklich?

Die Ergebnisse des Untersuchungsprogramms zeigen, dass bei einem verantwortlichen Umgang der Imkerinnen und Imker in Schleswig-Holstein der Verzehr von Honig unbedenklich ist. Dennoch sollten grundsätzlich bei der Produktion und Herstellung von Honigen Maßnahmen zur Reduktion von PA getroffen werden, um auch das theoretisch mögliche Gesundheitsrisiko bei einem langfristigen hohen Verzehr so weit wie möglich zu minimieren. Dazu wird das Umweltministerium das Projekt „Greening für Bienen“ weiter vorantreiben und ergänzen. Mit diesem Projekt soll das Trachtangebot im Sommer nach Ende der Raps- bzw. Lindenblüte wieder reichhaltiger werden, damit Bienen nicht gezwungen sind, JKK-Pflanzen anzufliegen.

Müssen Schwangere, Kinder oder Vielverzehrer besonders aufpassen?

Das potentielle Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher lässt sich grundsätzlich, und so auch im Fall von Honig, verringern, wenn bei der Auswahl von Lebensmitteln die generelle Empfehlung zu Abwechslung und Vielfalt berücksichtigt wird. Auf diese Weise lassen sich einseitige Belastungen mit stofflichen Konzentrationen, mit deren vereinzeltem Vorkommen bei natürlichen Lebensmitteln immer gerechnet werden muss, vorbeugen. Aufgrund des sehr hohen Zuckeranteils von Honig sollte dieser generell, insbesondere von Kindern, nur in Maßen verzehrt werden.

Wie können Einträge von PA in den Honig reduziert werden?

Als Folge der zunehmenden Intensivierung der Landbewirtschaftung schwindet im Sommer das Blütenangebot für Bienen. Imker sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Trachtloch“, dass nach Ende der Raps- bzw. Lindenblüte in der Agrarlandschaft entsteht. Weil andere Blütenangebote fehlen, fliegen Bienen dann stärker das Jakobskreuzkraut, eine ansonsten nicht bevorzugte Bienenpflanze, an.

Vor diesem Hintergrund hat das MELUR zur Verbesserung der Agrobiodiversität das GfB-Pilotprojekt initiiert und bietet – mit EU-Kofinanzierung – im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (hier: Vertragsmuster ‚Ackerlebensräume’) eine Ackerbrache-Variante „Bienenweide“ an. Sie ist speziell darauf ausgerichtet, vom Sommer bis in den Herbst hinein ein für Bienen attraktives (und PA-freies) Blütenangebot zu schaffen. Auf dieser Basis werden 2015 landesweit voraussichtlich mindestens 1.200 ha ‚Bienenweiden’ entstehen.

Imkerinnen und Imker können das Trachtangebot im Umfeld der Bienenstände aufmerksam beobachten und bei Auftreten PA-haltiger Blühpflanzen ggf. den Standort wechseln bzw. hinreichend Abstände zu den problematischen Pflanzenvorkommen einhalten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Honig vor Beginn der Jakobskreuzkrautblüte zu schleudern.

Wird es weitere Untersuchungen geben?

2015 wird das Pilotprojekt „Greening für Bienen“ mit folgender Schwerpunktbildung fortgesetzt: Fortsetzung der Imkerberatung („Imker-Telefon“ der Stiftung Naturschutz); Identifikation der landesweit bedeutsamsten Kreuzkrautvorkommen auf Flächen der Stiftung Naturschutz; PA-Präventionsberatung der Imker, die im näheren Umfeld dieser Kreuzkraut-Verbreitungsschwerpunkte tätig sind; kostenfreie PA-Untersuchung des Sommerhonigs der Projektimker.

Projektziel ist, PA-Gehalte möglichst auf geringem Niveau zu halten. Es sollen zudem Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Dazu gehören unter anderem Abstände zu Kreuzkraut-Vorkommen und die Optimierung von Schleuderterminen. Zu diesem Zweck soll eine freiwillige Vereinbarung zwischen Imkerverband, MELUR und Stiftung Naturschutz geschlossen werden.

Was wird getan, um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen?

Bewirtschafter, Eigentümer und Pächter von Flächen, auf denen Jakobskreuzkraut wächst sind aufgefordert, die Ausbreitung so weit als möglich zu behindern. Dazu gehören insbesondere Mahd oder Mulchen. Umweltminister Robert Habeck hat alle für die Flächen Verantwortlichen dazu auch noch einmal öffentlich explizit aufgefordert. Die Maßnahmen orientieren sich an der unter Beteiligung von rund einem Dutzend Institutionen aus Landwirtschaft und Naturschutz entwickelten Landesstrategie „Meiden – Dulden – Bekämpfen“. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat dazu auch eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht (http://www.schleswig-holstein.de/LBVSH/DE/DownloadPDF/broschLUR_juni13__blob=publicationFile.pdf). Bei der Stiftung Naturschutz gibt es zudem seit dem Sommer 2014 einen „Kümmerer“, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Jakobskreuzkraut auf Stiftungsflächen zu Verfügung steht. Die Stiftung hatte auch ihre Pächter im Sommer explizit auf die Problematik hingewiesen und Hinweise zur Bekämpfung gegeben.

Wie können sich Imker beraten lassen?

Um Imker gezielt über den Umgang mit Jakobskreuzkraut zu beraten, hat die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein 2014 aufbauend auf der Landesstrategie mit fachlicher Unterstützung des Imkerverbandes ein spezielles „Imker-Telefon“ eingerichtet. Besorgte Imker sowie andere Landnutzer, die Beeinträchtigungen durch Jakobskreuzkraut im Stiftungsland befürchteten, wurden hier gezielt durch einen Umweltmanager beraten, um zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und eine Belastung des Honigs mit PA zu vermeiden. In einem Großteil der Anfragen wurden nach gemeinsamer Begutachtung der örtlichen Situation geeignete Maßnahmen ergriffen.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Fragen und Antworten zu PA in Lebensmitteln sowie die Stellungnahme zur Analytik und Toxizität von PA in Honig befinden sich auch auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung.

http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-pyrrolizidinalkaloiden-in-lebensmitteln.pdf

http://www.bfr.bund.de/cm/343/analytik-und-toxizitaet-von-pyrrolizidinalkaloiden.pdf 


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