08.07.2010 | 17:15:00 | ID: 6234 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Lebensmittelkontrollen: Verbraucherschutzministerin Rumpf gegen überstürzte Einführung neuer Gebühren – Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Kiel (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf lehnt ein überstürztes Vorgehen bei der weiteren Ausdehnung der Gebührenpflicht im Bereich der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab. Im Landtag war die Forderung laut geworden, zukünftig für alle amtlichen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung Gebühren zu erheben. Die Verbraucherschutzministerin verwies darauf, dass Schleswig-Holstein einen solchen Vorschlag auf Bund-Länder-Ebene zwar bereits vorgetragen, dafür aber keine Mehrheit erhalten habe. "Schleswig-Holstein hat diese Gebührenpflicht bisher auch nicht im Alleingang eingeführt, um eine Wettbewerbsverzerrung für die Gewerbetreibenden mit ihren Konkurrenten in den anderen Bundesländern zu vermeiden", erinnerte Frau Rumpf heute (8. Juli).

Problematisch sei weiter, dass nicht alle Betriebe im Land gleichzeitig kontrolliert und mit den entsprechenden Mehrkosten belastet würden. Auch werde aus der Wirtschaft argumentiert, dass es sich bei der Lebensmittelüberwachung um so genannte Daseinsvorsorge handele, für die der Staat eine besondere Verantwortung habe und folglich auch weiterhin diese Kosten tragen müsse. Die Verbraucherschutzministerin sprach sich daher für eine Prüfung aus, welche Auswirkungen eine erweiterte Gebührenerhebung auf die betroffene Wirtschaft in Schleswig-Holstein haben könnte, und bot einen Bericht der Landesregierung hierzu an.

Keinen Zweifel ließ Frau Rumpf, dass auch gegenwärtig bereits alle EU-rechtlichen Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein grundsätzlich erfüllt würden. "Dies wurde mehrfach bei Inspektionen der Europäischen Kommission bestätigt", betonte sie. Zudem gebe es seit Ende 2009 ein landeseinheitliches Dokumentationssystem zur Ermittlung der Kontrollhäufigkeit bei den ca. 33.000 Lebensmittelbetrieben, das jetzt umgesetzt werde. Vorrangiges Ziel der Lebensmittelüberwachung, so Frau Rumpf, sei der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung und Täuschung. "Die rechtlichen Vorgaben weisen den Lebensmittelunternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und den Überwachungsbehörden eine Kontrollfunktion auf Basis der Risikoanalyse zu", stellte die Ministerin klar.
Pressekontakt
Frau Nicola Kabel
Telefon: 0431 / 988-7201
E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Deutschland
Telefon:  +49  0431  988-0
Fax:  +49  0431  988-7209
E-Mail:  pressestelle@melund.landsh.de
Web:  www.melund.landsh.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.