Kiel (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf lehnt ein
überstürztes Vorgehen bei der weiteren Ausdehnung der Gebührenpflicht
im Bereich der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab. Im Landtag war die
Forderung laut geworden, zukünftig für alle amtlichen Kontrollen in der
Lebensmittelüberwachung Gebühren zu erheben. Die
Verbraucherschutzministerin verwies darauf, dass Schleswig-Holstein
einen solchen Vorschlag auf Bund-Länder-Ebene zwar bereits vorgetragen,
dafür aber keine Mehrheit erhalten habe. "Schleswig-Holstein hat
diese Gebührenpflicht bisher auch nicht im Alleingang eingeführt, um
eine Wettbewerbsverzerrung für die Gewerbetreibenden mit ihren
Konkurrenten in den anderen Bundesländern zu vermeiden", erinnerte Frau Rumpf heute (8. Juli).
Problematisch sei weiter, dass nicht alle Betriebe im Land
gleichzeitig kontrolliert und mit den entsprechenden Mehrkosten
belastet würden. Auch werde aus der Wirtschaft argumentiert, dass es
sich bei der Lebensmittelüberwachung um so genannte Daseinsvorsorge
handele, für die der Staat eine besondere Verantwortung habe und
folglich auch weiterhin diese Kosten tragen müsse. Die
Verbraucherschutzministerin sprach sich daher für eine Prüfung aus,
welche Auswirkungen eine erweiterte Gebührenerhebung auf die betroffene
Wirtschaft in Schleswig-Holstein haben könnte, und bot einen Bericht
der Landesregierung hierzu an.
Keinen Zweifel ließ Frau Rumpf, dass auch gegenwärtig bereits alle
EU-rechtlichen Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung in
Schleswig-Holstein grundsätzlich erfüllt würden. "Dies wurde mehrfach bei Inspektionen der Europäischen Kommission bestätigt",
betonte sie. Zudem gebe es seit Ende 2009 ein landeseinheitliches
Dokumentationssystem zur Ermittlung der Kontrollhäufigkeit bei den ca.
33.000 Lebensmittelbetrieben, das jetzt umgesetzt werde. Vorrangiges
Ziel der Lebensmittelüberwachung, so Frau Rumpf, sei der Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung und
Täuschung. "Die rechtlichen Vorgaben weisen den
Lebensmittelunternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der
Vorschriften und den Überwachungsbehörden eine Kontrollfunktion auf
Basis der Risikoanalyse zu", stellte die Ministerin klar.