14.12.2018 | 17:05:00 | ID: 26745 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: „Damit Verbraucher ohne Bedenken Glühwein genießen können, kontrollieren wir derzeit verstärkt auf Weihnachtsmärkten“

Stuttgart (agrar-PR) - Lebensmittelkontrolle zur Weihnachtszeit: Glühwein, Punsch und Weihnachtsbiere im Fokus
„Im Dezember 2017 hatte die amtliche Lebensmittelüberwachung in einigen Glühweinproben von Weihnachtsmärkten erhöhte Gehalte der Schwermetalle Blei und Zinn nachgewiesen. Bei einer Probe stellte sich heraus, dass der verwendete Glühweinkessel mit eingeschmolzenen Orgelpfeifen beschichtet war. Diese Beschichtung des Kupferkessels führte zu den stark erhöhten Gehalten an Blei und Zinn im Glühwein. Deshalb nimmt die Lebensmittelüberwachung auch in der aktuellen Weihnachtszeit wieder diese Produkte unter die Lupe“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (14. Dezember) in Stuttgart. 

Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden deshalb aktuell verstärkt Getränke untersucht, die vor allem zur Weihnachtszeit konsumiert werden. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter des Landes kommen zu folgendem Ergebnis: Fünf von 42 untersuchten Glühweinen und anderen alkoholhaltigen Heißgetränken waren zu beanstanden. Der Grund hierfür sind erhöhte Gehalte an Schwermetallen wie Blei und Zinn, die meist von der Erhitzung in ungeeigneten Gefäßen wie Kupferkesseln und Zinnwannen herrühren.

Untersuchung von Glühweinen und alkoholischen Heißgetränken

Bislang haben die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg und Stuttgart insgesamt 75 Glühweine und andere alkoholische Heißgetränke, wie zum Beispiel alkoholhaltigen Punsch, auf Weihnachtsmärkten untersucht. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei der überwiegenden Anzahl der Stände geeignete Gerätschaften verwendet werden. Bei solchen Gerätschaften, zum Beispiel bei Durchlauferhitzern aus Edelstahl, werden keine Schwermetalle an das erhitzte Getränk abgegeben. Schlechter sieht es nach wie vor bei Metallgefäßen und rustikalen ‚Antiquitäten‘ wie Zinnwannen oder Kupferkesseln aus: Hier sind die Oberflächen, die mit den Getränken in Kontakt kommen oftmals nicht lebensmitteltauglich. So mussten einige Proben aus solchen Gefäßen aufgrund der stark erhöhten Gehalte der Metalle Blei, Zink, Zinn und Kupfer beanstandet werden. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden legten die verwendeten Gerätschaften daraufhin still.

Die Alternativen zu Glühwein: Weihnachtsbiere und Punschgetränke

Im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe standen Kinder- und Früchtepunsche sowie Weihnachts- und Winterbiere auf dem Prüfstand. Zwar gibt es für Winterbiere keine rechtlichen Vorgaben bezüglich ihres Alkohol- oder Stammwürzegehalts, allerdings geht man davon aus, dass sie passend zum traditionell kräftigeren Essen im Winter einen kräftigeren Geschmack und einen höheren Alkoholgehalt haben als ein Standardbier. Gleiches gilt für Weihnachts- bzw. Festbiere. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Anforderungen an diese Biere eingehalten wurden. 

Ebenfalls mit positivem Ergebnis verliefen die Untersuchungen von Kinder- bzw. Früchtepunsch. Im Fokus der Untersuchungen standen die Auslobung ‚alkoholfrei‘ und der auf den Packungen deklarierte Zuckergehalt. Der enthaltene Zucker ist bei den meisten Punschgetränken auf das natürliche Vorkommen im Fruchtsaft bzw. Fruchtsaftkonzentrat zurückzuführen. Die Untersuchungsergebnisse ergaben bei den Punschgetränken ausnahmslos die Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften. „Bei den Alternativen zum Glühwein gibt es Erfreuliches zu berichten: Punschgetränke und Weihnachts- bzw. Festbiere waren bis auf marginale Kennzeichnungsmängel unauffällig“, sagte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter haben die Ergebnisse zu den beiden Schwerpunktkontrollprogrammen auf der Homepage www.ua-bw.de veröffentlicht.
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